1. Geltung der Bedingungen |
Soweit nichts anderes vereinbart worden ist, gelten die folgenden Bedingungen
und sind integrierender Bestandteil des Vertrages zwischen uns und dem Kunden.
Geschäftsbedingungen des Kunden sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie
ausdrücklich schriftlich anerkennen. Unsere Bedingungen gelten auch, wenn
sich der Kunde nicht darauf bezieht, oder auf seine eigenen Bedingungen
verweist. Mündliche oder telefonische Nebenabreden sind nur nach
schriftlicher Bestätigung rechtsgültig. Diese Geschäftsbedingungen gelten
als Rahmenv- ereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragspartnern. |
2. Angebotserstellung |
| Alle unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend und verpflichten uns
nicht zur Lieferung. Produktangaben durch Außendienstmitarbeiter, in Katalogen oder
Prospekten, etc. sind unverbindlich und erhalten erst Gültigkeit, wenn in der Auft
ragsbestätigung ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
|
3. Bestellungen und Auftragsbestätigung: |
| Bestellungen und Auftragsbestätigung:
Vertragsabschlüsse kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung
zustande. Ein Vertrag kommt aber auch dann zustande, wenn wir als Folge eines
Bestelleinganges einen Auftrag bearbeitet oder eine Lieferung abgesandt haben.
|
4. Lieferung und Lieferzeit: |
| Lieferung und Lieferzeit:
Der Liefer- oder Montageumfang ergibt sich aus unserem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
Alle zur Erfüllung des Auftrages erforderlichen Hersteller, Lieferanten, Speditionen, etc.
werden von uns bestimmt und beauftragt. Vereinbarte Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten,
gelten jedoch stets als unverbindlich. Teillieferungen sind möglich und gelten als in sich geschlossenes
Geschäft. Ereignisse höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Transport- und Verzollungsverzögerung, etc.,
im eigenen Betrieb, sowie bei unseren Lieferanten berechtigen uns, unter Ausschluss von
Schadenersatzforderungen, die Lieferung um die Zeit der Behinderung hinauszuschieben, sowie ganz oder
teilweise die Lieferverpflichtung aufzuheben. Wir haben das Recht, auch nach Abschluss eines Vertrages
Änderungen an der Qualität des Liefergegenstandes (z.B: bezüglich der technischen oder geschmacklichen
Ausführung) vorzunehmen. Die Verpackungsmaterialien werden nicht zurückgenommen. Ansprüche aus
Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen.
|
5. Montage und Abnahme: |
| Montage und Abnahme:
Vor Montagebeginn ist der Kunde verpflichtet, mit unserem Montageleiter die Baustelle zu besichtigen
und den Montageablauf festzusetzen. In überwiegend versperrten Gebäudeteilen sind befugte Begleitpersonen
beizustellen. Bei langfristigen Montagen ist vom Kunden ein versperrbarer Raum zur Verfügung zu stellen.
Baustrom und der Stromanschluss, bis zu einer Entfernung von 20 m vom Montageort wird bauseits zur Verfügung
gestellt. Arbeitsdurchführung ohne Unterbrechung. Wenn nicht ausdrücklich vereinbart, sind wir berechtigt,
die Montagen durch dritte Firmen oder Personen durchführen zu lassen. Mehrkosten, die infolge bauseits
verursachter Montageverzögerungen oder Unterbrechungen, wie zusätzliche An- und Abreisezeiten und dergleichen,
oder durch unvorhersehbare Montageerschwernisse entstehen, werden gesondert verrechnet. Abnahme: Unmittelbar
nach durchgeführter Montage hat der Kunde gemeinsam mit unserem Monteur die erbrachten Leistungen zu überprüfen
und die ordnungsgemäße Übernahme schriftlich zu bestätigen. Hierbei festgestellte Mängel sind sofort am Montagezettel
zu vermerken. Eine nachträgliche Beanstandung solcher Mängel wird nicht anerkannt. Ist der Kunde zu diesem Zeitpunkt
nicht anwesend, wird dies in einem Aktenvermerk aufgezeichnet und es gilt die Montage als bescheinigt und abgenommen.
|
6. Rücksendung: |
| Von uns gelieferte Ware wird nur in tadellosem Zustand nach unserer Zustimmung bei frachtfreier Rücksendung zurückgenommen.
Zurückgenommene Ware wird abzüglich eines angemessenen Kostenanteils gutgeschrieben, der 15 % des Warenwertes beträgt.
Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen oder auf Wunsch des Kunden besonders beschaffter Waren ist ausgeschlossen.
|
7. Gefahrenübergang: |
| Sobald die Ware das Werk oder Lager verlässt, geht die Gefahr auf den Kunden über, unabhängig von Liefer- und Transportvereinbarungen.
Bei Lieferungen die auch Montagearbeiten beinhalten, geht die Gefahr mit Beendigung der Montagearbeit auf den Kunden über.
|
8. Verbraucherinformation: |
| Verbraucherinformation:
Vor Inbetriebnahme der Ware ist die Verbraucherinformation gründlich zu studieren. Für Schäden wegen unsachgemäßer Benutzung wird keine
Haftung übernommen (siehe auch Pkt. 9).
|
9. Eigentumsvorbehalt: |
| Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, unabhängig des Rechtstitels aus welchem uns die Forderungen
jetzt und zukünftig zustehen. Ein Auftrag aus mehreren Teillieferungen gilt sodann als einheitlicher Auftrag, wobei der Eigentumsvorbehalt an
allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Rechtsgeschäft aufrecht bleibt. Bei Zahlungsverzug,
Nichterfüllung der Verpflichtungen des Kunden, oder aus dem Titel von Pkt. 13, wird die gesamte Restschuld fällig, unabhängig der vereinbarten
Zahlungsmittel und Zahlungstermine. Im vorgenannten Fall sind wir auch berechtigt, sofort alle gelieferten Waren unter Ausschluss jeglicher
Zurückbehaltungsrechte in Gewahrsam zu nehmen. Der Vollzug des Eigentumvorbehaltes und die Sicherstellung gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag
und heben die Verpflichtungen des Kunden, insbesondere auf die Zahlung des Kaufpreises, nicht auf. Nach Rücknahme der von uns gelieferten Ware
steht uns die Verwertung des Kaufgegenstandes zur Abdeckung der offenen Forderungen gegenüber dem Kunden frei. Der Kunde ist zur Veräußerung der
Vorbehaltsware nur insofern berechtigt, als dass er zum Zeitpunkt des Weiterverkaufes alle Forderungen und Rechte im Wert der Vorbehaltsware
gegenüber Dritten an uns abtritt. Der Einzug von Forderungen aus der Veräußerung der Vorbehaltsware ist dem Käufer nur bis zu unserem Widerruf
gestattet. Bei Vollzug von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen die Vorbehaltsware betreffend, hat der Kunde uns unverzüglich Angaben über Weiterveräußerung,
Erwerber, Verkaufspreis und alle für eine Intervention erforderlichen Unterlagen schriftlich zu übergeben.Die Kosten von notwendigen Interventionsprozessen
gehen zu Lasten des Kunden, soferne sie nicht von der Gegenseite eingezogen werden können. Der Kunde ist verpflichtet, uns über Verpfändung oder andere
Beeinträchtigung des Eigentums der Vorbehaltsware durch Dritte unverzüglich und schriftlich zu informieren.
|
10. Gewährleistung und Mängelrüge: |
|
Der Kunde ist verpflichtet die Ware bzw. die von uns erbrachten Leistungen nach Eingang bzw. nach Leistungserbringung unverzüglich zu prüfen und Mängelrügen
innerhalb von 8 tagen nach Empfang bzw. nach Leistungserbringung schriftlich geltend zu machen. Festgestellte Mängel berechtigen ihn aber nicht zur Zurückhaltung
der Rechnungsbeträge. Verborgene Mängel, welche in dieser Frist nicht festgestellt wurden, sind unverzüglich nach Entdeckung zu beanstanden. Eine weitere Verwendung
der Ware ist nicht mehr zulässig. Ansprüche aufgrund unsachgemäßer Lagerung durch den Kunden sind ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche werden nur Innerhalb der
gesetzlichen Fristen anerkannt. Bei anerkannter Mängelrüge steht es uns frei für die beanstandete Ware entweder fehlerfreien Ersatz zu liefern, oder gegen Rückgabe
den Kaufpreis rückzuerstatten. Erst nach schriftlicher Ablehnung der Mängelbehebung ist der Kunde berechtigt, diese durch eine andere Firma vornehmen zu lassen.
Werden vom Kunden ohne schriftliche Vereinbarung am Kaufgegenstand Veränderungen jeglicher Art durchgeführt, oder sind Zweckentfremdungen (siehe Verbraucherinformation)
feststellbar, erlischt automatisch der Gewährleistungsanspruch. Ansprüche des Kunden auf Ersatz weiterer Schäden, aus welchem Titel auch immer, gelte als ausgeschlossen.
|
11. Produkthaftung: |
| Der Käufer verzichtet ausdrücklich auf den Haftungs- und Regreßanspruch für Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz, die ihm im Rahmen seines
Unternehmens entstehen. Bei Veräußerung der Ware an einen anderen Unternehmer gilt die Überbindungspflicht der vorgenannten Vereinbarung. Der Käufer
verpflichtet sich bei Unterlassung derselben, uns im Falle einer schuldlosen Haftung schad- und klaglos zu halten. Wird der Käufer durch eigenes
Verschulden im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes zur Haftung herangezogen, verzichtet er uns gegenüber auf einen Regreß.
|
12. Schadenersatzansprüche: |
| Schadenersatzansprüche jedlicher Art – mit Ausnahme auf Grund vorsetzlichen Handelns werden ausgeschlossen.
|
13. Preise und Zahlungsbedingungen: |
| Unsere Preise sind die am Liefertag geltenden und verstehen sich netto, ohne MWsT. ab Werk/Lager. Vereinbarte Preise in der
Auftragsbestätigung gelten vorbehaltlich amtlicher Lohn- oder Materialpreiserhöhungen innerhalb der Lieferzeit. Generell sind alle
zusätzlichen Nebenkosten für Verpackung, Zustellung, Steuern, Zölle, öffentliche Abgaben, Mautentgelte, etc. zusätzlich vom Kunden
zu tragen. Im Falle der Auftragsstornierung sind wir zur Einhebung unserer Bearbeitungskosten berechtigt. Ohne anderslautende
schriftliche Vereinbarung vor Vertragsabschluss werden Haftrücklässe nicht anerkannt und gelten als Zahlungsrückstand. Bei
Zahlungsverzug verpflichtet sich der Kunde zum Ersatz aller Mahnkosten, Verzugszinsen und Inkassospesen.
|
14. Urheberrecht und Geheimnisschutz: |
| Informationen, Pläne und sonstige techn. Unterlagen bleiben ebenso wie Muster und Kataloge unser Eigentum und stehen
unter Schutz der diesbezüglichen geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Schutzrechte werden vom Kunden respektiert und
weder von ihm noch von Dritten angefochten.
|
15. Rücktrittsrecht: |
| Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 %
des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Falls nach Auftragsvereinbarung
über das Vermögen des Kunden Umstände bekannt werden, welche die Zahlungsfähigkeit des Kunden glaubhaft in Frage stellen, sind
wir berechtigt, jederzeit -–ohne Setzen einer Nachfrist – vom Vertrag zurückzutreten. Ebenso sind wir berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn uns bei der Erstellung des Angebotes oder bei Preisauskünften ein Irrtum unterlaufen sein sollte. In
diesem Fall stehen dem Kunden keine Ansprüche gegen uns zu.
|
16. Datenschutz: |
| Für jeden konkreten Auftrag erhalten wir die Zustimmung zur Übermittlung von Daten, sofern dies die Durchführung des konkreten
Auftrages erfordert (z.B. bei gesetzlichen Pflichten und zur Abwicklung des Geld- und Zahlungsverkehrs). Alle anderen
Übermittlungen bedürfen der gegenseitigen Zustimmung.
|
17. Teilunwirksamkeit: |
| Werden einzelne Bestimmungen der vorstehenden Verkaufsbedingungen durch gesonderte Geschäftsvereinbarungen oder durch geänderte
gerichtliche Feststellungen, Gesetz, etc. ganz oder teilweise unwirksam, ändert dies nichts an der Gültigkeit aller übrigen Bestimmungen.
|
18. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht: |
| Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch.
Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten
ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
|
INNOTECH®
Arbeitsschutz GmbH Ohlsdorf,13.Februar 2003