NEWS
Keine Preiserhöhung 2012
Folgend senden wir Ihnen den Link für unsere neue Preisliste, die ab 1.1.2012 Gültigkeit hat. Wir dürfen Ihnen die erfreuliche Mitteilung machen, dass wir für 2012 keine Preiserhöhungen vorgenommen haben! Das heißt, für alle bestehenden Produkte werden die bereits bisher geltenden Preise verrechnet!
Materialstärke bei Systemdächern
Die Hersteller von Systemdächern tendieren zu immer dünneren Materialstärken. So ist es notwendig, dass wir unsere Absturzsicherungsprodukte bzw. die Sicherheit für Benutzer und Anwender permanent an den Stand der Technik anpassen. Dabei sind sowohl neue Erkenntnisse von Materialeigenschaften als auch Weiterentwicklungen von Normen und Gesetzen zu berücksichtigen. Aus diesem Grund werden ab sofort die Eck-und Endpunkte unseres Produktes „AIO-SAND 12“ (Trapezblech-Deckschalen Befestigung für Aluminium unter 0,8 mm Materialstärke) nur mehr als Sonderlösung ausgeführt. Gerne bieten wir Ihnen spezifische, den Kraftverlaufslinien entsprechende Lösungen für unsere Seilsysteme an.
INNOTECH Werbefilm
BauKG verlangt Vorsorge für spätere Arbeiten
Gesetz verpflichtet zu Sicherheitsmaßnahmen
Nach einer Studie der Europäischen Union haben zwei Drittel von Baustellenunfällen ihre Ursache in Entscheidungen vor Baubeginn. Eine detaillierte Untersuchung von tödlichen Arbeitsunfällen hat ergeben, dass diese zu 35% auf Fehler bei der Bauplanung und zu 28 % auf mangelnde Baustellenorganisation bzw. mangelnde Koordination der beauftragten Unternehmen zurückzuführen waren.
Aufgrund der EU-weit geltenden Baustellenrichtlinie wurde in Österreich das Bauarbeitenkoordinationsgesetzes (BauKG) erlassen. Dieses hält ganz klar die Mitverantwortung des Bauherrn hinsichtlich Sicherheitsmaßnahmen fest und definiert die gesetzlichen Pflichten des Bauherrn. So muss dieser
- Koordinatoren für Sicherheit und Gesundheitsschutz bestellen
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellen
- Unterlage für spätere Arbeiten erstellen
- eine Vorankündigung an das Arbeitsinspektorat übermitteln
- und bei der Beseitigung von auftretenden Störungen im Bauablauf
mitwirken.
Diese Verpflichtung des Bauherrn oder seines Beauftragten steht damit im Gegensatz zur leider noch immer vorherrschenden, aber irrigen Meinung, dass die zu treffenden Sicherheits- und Vorsorgemaßnahmen vom jeweiligen Auftragnehmer zu erfüllen sind. Sollte der Bauherr Hinweise auf das BauKG bzw. auf Gefährdungen unberücksichtigt lassen, könnte dies einer groben Fahrlässigkeit gleichkommen. Strafrechtliche Konsequenzen und zivilrechtliche Ersatzforderungen sind die Folge.
Wenn mehrere Arbeitgeber gleichzeitig oder aufeinander folgend tätig werden, ist ein Planungskoordinator zu bestellen. Bei reinen Dacharbeiten sind häufig keine Planer beauftragt. Damit wird das anbietende Unternehmen zum Planer. Ein befugter Dachbetrieb kann dann auch die Aufgabe des Planungskoordinators und somit auch die Verantwortung übernehmen.
Unfälle durch Planung vermeiden
Wesentlich ist, dass die richtigen Maßnahmen gesetzt werden. Denn gerade bei einem Sturz vom Dach sind die Folgen meist schwerwiegend. Viele dieser Unfälle wären zu vermeiden, wenn die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen getroffen würden. „Bereits bei der Planung eines Gebäudes oder dessen Sanierung, sind die Arbeitsschutzvorkehrungen mitzuplanen, um auch bei späteren Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten größtmögliche Sicherheit gewährleisten zu können“, betont Gerald Reiter (Foto), Geschäftsführer der Innotech Arbeitsschutz GmbH, der sich seit Jahren intensiv mit dem Thema Arbeitssicherheit beschäftigt.
Verpflichtende Vorsorge
Ein wesentlicher Punkt des BauKG besagt, dass der Bauherr für die Erstellung einer Dokumentation für spätere Arbeiten am Bauwerk zu sorgen hat. In dieser Unterlage müssen alle wesentlichen Merkmale des Bauwerks (wie Zugänge, Anschlagpunkte, Gerüstverankerungspunkte, Gas-, Wasser- und Stromleitungen) enthalten sein! Vor allem sind jene Informationen maßgeblich, die bei späteren Arbeiten wie Nutzung, Wartung, Instandhaltung, etc. zum Schutz vor Abstürzen zu berücksichtigen sind. „Nur so kann eine effiziente Planung der Absturzsicherungen vorgenommen und in Folge schwere Unfälle vermieden werden“, weist Gerald Reiter einmal mehr auf das Verantwortungsbewusstsein von Bauherrn und Planern.
ÖNORM B3417: Mehr Sicherheit bei Arbeiten am Dach
OGH-Urteil nimmt Bauherren in die Pflicht!
Bei Bauarbeiten ist es aufgrund deren Komplexität immer eine besondere Herausforderung, den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen gerecht zu werden. Speziell Arbeiten auf Dachflächen zählen zu den gefährlichsten Tätigkeiten. Daher ist die Zusammenarbeit mit erfahrenen Partnern von großer Bedeutung.
Diese Tatsache gilt sowohl für die Bauphase als auch für Arbeiten auf bereits fertig gestellten Dächern. Die Statistik der Unfallversicherungsanstalt (AUVA) bestätigt: Jeder 4. tödliche Arbeitsunfall ereignet sich durch einen Sturz von oder durch nicht durchtrittssichere Dachflächen. Die Gefährdungspotentiale müssen daher bereits bei der Planung von Gebäuden berücksichtigt und entsprechende Maßnahmen getroffen werden.
Gesetzliche Verpflichtung
Die Grundlagen für die zu treffenden Schutzmaßnahmen sind gesetzlich geregelt, bzw. in europäischen wie nationalen Normen festgelegt. Daraus leiten sich rechtliche Konsequenzen ab, deren Auswirkungen vielfach nicht erkannt bzw. nicht richtig beurteilt werden. Viele Bauherren sind sich noch immer nicht bewusst, dass sie bei Unfällen voll haftbar sind, wenn kein Planungs- und Baustellenkoordinator beauftragt wird, der vor Baubeginn die Sicherheitsmaßnahmen plant und festlegt. Ein aktuelles OGH-Urteil bestätigt: Letztendlich ist der Bauherrn oder dessen beauftragter Projektleiter verantwortlich und haftbar, da nur diese entsprechende Strukturen für die Sicherheit der am Bau beschäftigten Arbeitnehmer schaffen können.
Sicherheit durch Planungsgrundlagen
Die oberösterreichische INNOTECH Arbeitsschutz GmbH befasst sich seit Jahren umfassend mit dem Thema Absturzsicherungen. Geschäftsführer Gerald Reiter: „Entscheidend ist sich der Verantwortung bewusst zu sein und schon bei der Gebäudeplanung die optimalen Maßnahmen zu treffen. Dies sorgt für größtmögliche Sicherheit und spart Geld“. Reiter ist einer der Mitautoren der von der AUVA herausgegebenen Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern, welche auch in der neuen ÖNORM B3417 Berücksichtigung fanden.
Neue ÖNORM schafft Klarheit
„In dieser ÖNORM ist die Sicherheitsausstattung von Dachflächen für Nutzung, Wartung und Instandhaltung klar definiert“, verweist Reiter auf das seit Juli 2010 in Kraft getretene Regelwerk. So werden erstmals Dachflächen nach deren Nutzung und Wartungsintensität klassifiziert und klare Regeln für Ausschreibung und Vergabe geschaffen. „Und dies“, so der innovative Vordenker Reiter, „bedeutet letztendlich eine wesentliche Verbesserung der Rechtssicherheit für Bauherrn und Auftragnehmer“.
Neues Schulungszentrum für INNOTECH Kunden
LAIZING - KIRCHHAM
Bauherrenhilfe veröffentlicht Artikel über INNOTECH
INNOTECH – Absturzsicherungen – “Die ständig neue Standards setzen”!
"Arbeitssicherheit ist kein Thema von Quantität, sondern vielmehr ein Thema von Qualität. Hohe Qualität und kein Kompromiss in Punkto Sicherheit, dies gilt es umzusetzen."
TEMP „ Mobiles und temporäres Horizontal-Seilsicherungssystem ideal für den Stahl-, Fassaden-, Hallen und Brückenbau, etc.; Einfache Montage mittels Zurrgurtratsche; Endschloss mit integrierter Dämpfung; Gebremste Seiltrommel mit bis zu 150 m Edelstahlseil; Geprüft nach EN 795 NORMEN: Innotech „TEMP“ wurde als mobiles Horizontal-Seilsicherungssystem nach EN 795 baumustergeprüft. | |
MOBI – Lichtkuppel- Durchsturzsicherung mobile Lichtkuppel- Durchsturzsicherung und temporärer Einzelanschlagpunkt für 1 Person; Wird mit Spanngurt an der Lichtkuppel befestigt; Einfache und schnelle Montage mittels Haltegriffen; Standard Netzgrößen: 2 x 2 m und 3 x 3 m; Zum Patent angemeldet! Innotech-MOBI wurde geprüft als Durchsturzsicherung in Anlehnung an EN 1263-1 und als Anschlageinrichtung nach EN 795:1996 Klasse B | |
SYST – Falzklemme für Systemdächer – EAP-SYST: Einzelanschlagpunkt für 3 Personen mit beweglicher Anschlagöse; AIO-SYST: Aufgrund hoher Stabilität für seilunterstützten Zugang geeignet; Einfache Montage durch vormontierte Elemente; Dachdurchdringungsfrei (vermeidet Kältebrücken); Jederzeit und überall nachrüstbar; |
Den ganzen Artikel können sie unter
www.bauherrenhilfe.org nachlesen.
Blitzschutz mit Integrierter Absturzsicherung
Doppelte Sicherheit mit BIA
BLITZSCHLAG - DIE UNTERSCHÄTZTE GEFAHR
Hat ein Blitz den Weg ins Haus gefunden, setzt er seine zerstörerische Kraft
augenblicklich frei. Mit einer Spannung von mehreren 100.000 Volt und einer Temperatur von 30.000 Grad Celsius im Blitzkanal ist er in der Lage, jedes
brennbare Material nahe seiner Bahn zu entzünden. Aber auch wenn ein
Blitzschlag nicht zum Brand führt, kann er massive Beschädigungen an
Gebäude und Einrichtung verursachen.
PLANUNG VOM FACHMANN
Tatsächlich gibt es nur einen Weg, sich wirkungsvoll vor direktem Blitzschlag zu
schützen - die Blitzschutzanlage. Über ihre Fangeinrichtungen nimmt sie den
Blitz auf und leitet ihn zur Erde ab. Vorausgesetzt, sie wird fachmännisch
geplant und installiert.
BIA SCHÜTZT DOPPELT
In Zusammenarbeit mit der Firma Innotech (www.innotech.at) wurde nun
das neue Blitzschutz-Sicherheitssystem BIA entwickelt, welches über den
primären Blitzschutz hinaus auch als Absturzsicherung verwendet werden
kann. Nachweislich gehören Arbeiten am Dach zu den gefährlichsten
Tätigkeiten. Daher ist es gesetzlich verpflichtend, sich bei Arbeiten aller
Art auf Dächern (z B.: Reinigung, Ausbesserung, Schneeräumung, etc.)
entsprechend zu sichern.
MASSGESCHNEIDERT UND KOSTENSPAREND
Die OÖ. Blitzschutzgesellschaft mbH bietet mit BIA nicht nur eine
maßgeschneiderte Gesamtlösung, sondern auch einen doppelten Nutzen.
Einerseits einen vollständigen Blitzschutz und andererseits einen effizienten Absturzschutz, der den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Ihre
Wartungs- und Instandhaltungskosten minimiert.

OÖ Blitzschutz Gesellschaft m.b.H.
Technisches Büro für Elektrotechnik und Brandschutz
Petzoldstraße 45
A-4017 Linz - Postfach 27
TÖDLICHE GEFAHR - ARBEITEN AM DACH: HABEN SIE EINEN DACHSCHADEN?
Arbeiten auf Dachflächen zählen zu den gefährlichsten Tätigkeiten. Nicht selten sind kurzfristige Einsätze zur Störungsbeseitigung, Schneeräumung oder Instandhaltung bei schlechten Witterungsbedingungen notwendig. Dies führt oftmals zu hoher Absturzgefahr im gesamten Dachbereich. Eine Statistik der
AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) zeigt: Jeder 4. tödliche Unfall ereignet sich durch einen Sturz vom oder durch das Dach. Daher ist das
Anbringen von Absturzsicherungssystemen eine unabdingbare
Notwendigkeit und auch gesetzlich vorgesehen.
BERATUNG VOM PROFI - FÜR DIE RICHTIGE VORSORGE AM DACH:
Sorgen Sie daher vor und lassen Sie sich von uns entsprechend beraten! Denn falsch geplante oder falsch montierte Sicherungssysteme stellen unter Umständen keinen Schutz für den Anwender dar, sondern sind sogar eine zusätzliche Gefahrenquelle. Die OÖ. Blitzschutz Gesellschaft mbH in Kooperation mit der INNOTECH Arbeitsschutz GmbH bietet Ihnen eine fachkundige Beratung in allen Fragen zu Blitzschutz und Absturzsicherung! Kontaktieren Sie uns: office@blitz-ooe.at, www.blitz-ooe.at

ÖNORM REGELT SICHERHEITSAUSTATTUNG AUF DACHFLÄCHEN

Berufsschüler trainieren mit INNOTECH-Profis Sicherheit
Ohlsdorf - Freistadt

Eine interessante Unterrichtseinheit bietet die Berufsschule Freistadt ihren Lehrlingen in den zweiten Klassen der Lehrberufe Dachdecker und Spengler
sowie in den Abschlussklassen der Bauberufe. Theorie und praktische Übungen werden von Klaus Windbichler, Vertriebsmitarbeiter der Firma Innotech
Arbeitsschutz GmbH, zum Thema „Arbeitssicherheit“ ausführlich gelehrt.
Rudolf Baminger von der AUVA Linz ist mit eingebunden. Gemeinsam
werden die angehenden Facharbeiter auf die Gefahren bei ihrer Arbeit am
Bau, besonders auf Dächern, Fassaden etc. hingewiesen und mit Arbeitssicherungsmaßnahmen vertraut gemacht.
Neben theoretischen hinweisen auf gesetzliche Bestimmungen und Normen wird auch besonders auf praktische Übungen Wert gelegt.
Quelle: BezirksRundschau
Innotech Zertifizierung
Bestanden: ISO EN 9001:2008
Am 04.01.2011 hat Innotech Erfolgreich die ISO EN:9001 bestanden.
Geltungsbereich:
Entwicklung, Vertrieb, Montage und Montageüberwachung von Arbeitsschutzssystemen; z.B. Anschlagpunkten,Seilsicherungssystemen,persönlicher Schutzausrüstung,Geländersicherungen,Lichtkuppelsicherungen etc.

INNOTECH JOBANGEBOTE
Derzeit sind keine Stellen frei. Auf Grund unseres rasanten Wachstums - freuen wir uns trotzdem über jede Bewerbung.
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