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INNOTECH|FAQ

Die meistgesuchten Informationen über Absturzsicherungen auf einen Blick.

Sie haben Fragen?
INNOTECH hat die richtigen Antworten.

 

 

 

 

 

Wir von INNOTECH stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Auf dieser Seite haben wir bereits die häufigsten Fragen und Antworten rund um unsere Produkte und Services für Sie gesammelt. Unsere Datenbank wird auf Basis häufiger Anfragen an unsere Mitarbeiter laufend erweitert. Dadurch erhalten Sie umgehend Antworten auf aktuelle Fragen und sind immer auf dem neuesten Stand. Sollte dennoch eine Frage unbeantwortet bleiben, können Sie uns hier einfach kontaktieren. 

 

Bei INNOTECH bleiben keine Fragen offen.

Absturzsicherungen

Benötige ich ein Sicherungssystem am Dach?

Bei wiederkehrenden Dachwartungsarbeiten, die länger als einen Tag andauern wird ein Sicherungssystem benötigt. Diese Vorschrift gilt auch für Privat- und Einfamilienhäuser.

Muss ich bei älteren Gebäuden eine Absturzsicherung nachrüsten?

Bei wiederkehrenden Wartungsarbeiten, die länger als einen Tag andauern sollte eine Absturzsicherung nachgerüstet werden.

Das Thema Absturzsicherung ist sehr komplex. Wie kann mich INNOTECH unterstützen?

Allgemeine Informationen zum Thema Absturzsicherung finden Sie in unserem Glossar bzw. hier in den FAQ's. Detaillierte Informationen zu unseren Produkten können Sie direkt im Produkt-Finder nachlesen. Falls Sie weiterführende Informationen benötigen können Sie gerne über das Kontaktformular mit uns in Verbindung treten.

Produktinformationen

Wodurch unterscheiden sich INNOTECH Produkte von der Konkurrenz?

Unsere Produkte gelten als Qualitätsführer im Bereich Absturzsicherungssysteme und unterliegen kontinuierlichen Innovations- und Verbesserungsprozessen.

Durch die enge Zusammenarbeit mit der AUVA können wir zusätzlich sicherstellen, dass unsere Produkte stets höchsten Sicherheitsanforderungen entsprechen. Anhand unseres Produktportfolios sind wir in der Lage Systemabstände bis zu 15m zu realisieren und können Sonderlösungen für besonders anspruchsvolle Projekte bieten. 

Wie finde ich das richtige System für mein Objekt?

Die Auswahl des geeigneten Absturzsicherungssystems ist von vielen Faktoren abhängig. Zum einen spielt die Vorgabe des Kundens eine große Rolle und andererseits müssen mit den Ausstattungsklassen und Berechnungsgrundlagen auch gesetzliche Grundlagen sowie Normen beachtet werden. Nähere Informationen dazu finden Sie in den Planungsgrundlagen der AUVA bzw. in unseren Unterlagen. Diese Dokumente stehen Ihnen in unserem Mediacenter zum Download zur Verfügung.

Wie sind die INNOTECH Systeme zu warten?

Unsere INNOTECH Sicherungssysteme müssen in einem einwandfreien Zustand und frei von Schmutz, Fett und Eis sein.


Das System darf nicht mehr verwendet werden, wenn:

  • Beschädigungen oder Abnutzungen an Bestandteilen ersichtlich sind
  • sonstige Mängel festgestellt wurden (lose Schraubverbindungen, Verformungen, Korrosion, Verschleiß, etc.)
  • eine Beanspruchung durch einen Absturz erfolgt ist (Ausnahme: Ersthilfeleistung)
  • die Produktkennzeichnung unleserlich ist

Wie lange geben Sie Garantie auf Ihre Produkte?

Wir geben 2 Jahre Herstellergarantie auf INNOTECH Produkte

Wo finde ich weiterführende Produktinformationen?

Ausführliche Informationen, Hinweise zur Produkteignung, Montage, Überprüfung und viele weitere Anweisungen finden Sie in der Produktbeschreibung, die Ihnen beim jeweiligen Produkt zum Download zur Verfügung steht. Das gewünschte Produkt finden Sie am schnellsten über den Produkt-Finder.

Ihr Weg zu INNOTECH

Wer ist mein Ansprechpartner für technische Probleme, kaufmännische Anliegen oder Fragen zum Produkt?

Gerne können Sie sich für Ihre Anliegen an Ihren Außendienstmitarbeiter bzw. an Ihren zuständigen Projekttanten wenden. 

Wie kann ich INNOTECH Partner werden?

Bitte wenden Sie sich dazu an den zuständigen Vertriebsaußendienst. Dieser klärt mit Ihnen Synergien und Kooperationsmöglichkeiten ab und begleitet Sie auf Ihrem Weg zum INNOTECH Partner. 

Wo kann ich INNOTECH Produkte kaufen?

Unsere Produkte können über die Website angefragt werden bzw. über den zuständigen Außendienstmitarbeiter. Außerdem können Sie sich gerne an unsere Administration in der jeweiligen Niederlassung bzw. Ihren zuständigen Projektanten wenden.

Wo finde ich die Handelspartner von INNOTECH?

Die Händler von INNOTECH können Sie gerne beim zuständigen Vertriebsaußendienst bzw. Projektanten anfragen. 

Wie kann ich INNOTECH Kunde werden?

Bitte wenden Sie sich dazu an den zuständigen Vertriebsaußendienst. Ihr jeweiliger Ansprechpartner vereinbart nach Ihrer Anfrage mit Ihnen einen Termin. Ab der ersten Bestellung werden Sie in unserem System als Kunde geführt.

In welchen Ländern kann ich INNOTECH Produkte einsetzen?

INNOTECH Produkte verfügen als eine der wenigen Absturzsicherungssyteme am Markt über alle notwendigen Zertifizierungen und können daher weltweit eingesetzt werden. Die Zertfikate stehen Ihnen zum Download beim jeweiligen Produkt im Produkt-Finder zur Verfügung.

Planung von Absturzsicherungen

Kann mich INNOTECH bei der Planung meines Absturzsicherungssystems unterstützen?

INNOTECH unterstützt Sie gerne bei der Planung Ihres Absturzsicherungssystems. Bitte stellen Sie Ihre Anfrage je nach Gebiet direkt an den zuständigen Außendienstmitarbeiter bzw. Projektanten. Je nach Art, Größe und geografischen Lage des angefragten Projekts verweisen wir Sie eventuell an einen unserer Partner.

Außerdem haben wir mit INNO|plan ein Planungstool entwickelt, mit dem Sie effiziente Lösungen für Ihr Absturzsicherungssystem einfach und unkompliziert selbst planen können.

Was kostet die Planung meines Projektes?

Die Planung der Projekte ist grundsätzlich kostenlos. In Ausnahmefällen (bei Großprojekten oder erhöhtem Aufwand durch fehlende Informationen) kann es zu einer anteiligen Verrechnung einer Aufwandspauschale kommen.

Welche Informationen brauchen Sie zur Planung eines Projekts?

Um die Planung rasch und korrekt umsetzen zu können, brauchen wir unbedingt folgende Informationen: Die Projektadresse, Gebäudepläne bzw. -schnitte und Informationen zum Dachuntergrund, zur Dachneigung und zum Dachaufbau.

Wie lange dauert die Planung eines Projekts?

Die Planung Ihres Projektes nimmt je nach Auslastung unserer Mitarbeiter ab Eingang der Anfrage in etwa 3-4 Werktage in Anspruch.

Montage von Absturzsicherungen

Wo finde ich Informationen bezugnehmend auf die Montage meines Absturzsicherungssystems?

Die relevanten Informationen finden Sie entweder in der Produktschreibung oder im Montageblatt, die Ihnen beim jeweiligen Produkt zum Download zur Verfügung stehen. Das gewünschte Produkt finden Sie am schnellsten über den Produkt-Finder.

Wer darf Absturzsicherungssysteme montieren?

Die Montage von Absturzsicherungssysteme darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Wie diese Fachkunde gewährleistet werden kann, finden Sie in unserem Glossar unter Fachkundige Person.

Was muss ich nach der Montage des Systems beachten?

Nach der Montage muss grundsätzlich eine ordnungsgemäße Dokumentation erfolgen. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserem Glossar unter Montagedokumentation.

Warum soll ich INNO|doc verwenden?

Durch die Verwendung unserer Web-App INNO|doc wird der Dokumentations- und Überprüfungsaufwand enorm reduziert. Der Prozess wird digitalisiert und dadurch einfacher, schneller und übersichtlicher. 

Wer kann die Dokumentation mit INNO|doc durchführen?

Da es sich um eine Montagedokumentation handelt, können nur die Monteure des Systems diese verpflichtende Aufzeichnung durchführen.

Was muss ich für die Fotodokumentation genau fotografieren?

Wichtig ist insbesondere, dass nicht nur die Anschlagpunkte selbst fotografiert werden, sondern vor allem auch die Befestigung am Untergrund. Falls mehr als ein Anschlagpunkt zur Kennzeichnung fotografiert wird, muss die Anschlageinrichtungen mit Nummern markiert werden. Diese Nummerierung sollte im Sinne der einfacheren Überprüfbarkeit in das Prüfprotokoll der Anschlageinrichtung und den schematischen Grundriss der Montagefläche aufgenommen werden.

Wem muss ich die fertige Montagedokumentation übergeben?

Nach der Montage sollten dem Benutzer bzw. dem Bauherrn Kopien der Montageunterlagen ausgehändigt werden. Diese Unterlagen sollten zum Zweck späterer Überprüfungen der Anschlageinrichtung im Gebäude aufbewahrt werden.

Kann ich INNO|doc auch für die Überprüfung bestehender Systeme nutzen?

Wenn die Montagedokumentation ursprünglich mit INNO|doc durchgeführt wurde, ist das jederzeit möglich.

Lieferung

Wie erfolgt die Lieferung?

Je nach Bestellmenge und Produktgröße erfolgt die Lieferung entweder per Spedition oder Paketdienst.

Wie lange dauert die Lieferung?

Die Lieferzeit ist von der Lieferzone bzw. vom jeweiligen Land abhängig, aber generell dauert der Standardversand in Österreich in etwa 2-3 Werktage. Falls Sie eine Terminzustellung wünschen, können Sie uns gerne bei Ihrer Bestellung das gewünschte Lieferdatum bekannt geben. 

Wo ist die Lieferung bzw. wann kommt die Lieferung?

Das genaue Lieferdatum Ihrer Bestellung können Sie direkt bei der Administration der jeweiligen Niederlassung anfragen.

Wie funktioniert die Warenrücksendung?

Falls Sie sich bei einem Projekt verkalkuliert haben oder aus Versehen das falsche Produkt bestellt haben, können Sie uns die Ware gerne unbenutzt und ordentlich verpackt retournieren. Bei uns im Haus wird die Ware dann überprüft und neu verpackt. Für diesen Mehraufwand fallen Manipulationsgebühren in der Höhe von 20% des Warenwerts an.

Meine Lieferung wurde beim Transport beschädigt. Wie ist die weitere Vorgangsweise?

Falls Sie offensichtliche Beschädigungen feststellen, können Sie je nach Beschädigungsgrad die Annahme der Ware verweigern oder auf die Beschädigung auf dem Lieferschein vermerken. Optimal wäre auch eine unmittelbare Fotodokumentation des Transportschadens. Für Reklamationen wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Außendienstmitarbeiter bzw. unsere Administration in der jeweiligen Niederlassung.

Gesetzliche Grundlagen

Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es für die Dokumentationspflicht?

ÖNORM Z 1700

 

Die ÖNORM regelt den Inhalt der Übergabeprotokolle von ortsfesten Anschlageinrichtungen. In Ermangelung anderer Regelwerke, sind die darin angeführten sicherheitstechnischen Mindestanforderungen als Stand der Technik gem. § 3 ASchG zu interpretieren.

Der Errichter von Anschlagpunkten hat durch ein Übergabeprotokoll nachzuweisen, dass die vorgegebenen Kräfte gemäß ÖNORM EN 795 aufgenommen werden können.

 

Im Übergabeprotokoll müssen mindestens folgende Aussagen enthalten sein:
- Name des Errichters
- Produktnamen der Anschlagmittel

- Datum des Einbaus des Anschlagpunktes

- Identifizierung des Anschlagpunktes
- die Höchstanzahl der anschlagbaren Personen

- Beschreibung der Untergrundkonstruktion und des
  verwendeten Ankersystems
- Angaben hinsichtlich wiederkehrender Überprüfung

  unter Berücksichtigung der Umgebungseinflüsse.

 

Fehlt eine diesbezüglich aufschlussgebende Dokumentation, so müssen im Zuge einer Initialprüfung die erforderlichen Daten festgestellt werden.

Horizontale Anschlageinrichtungen sind gemäß Herstellerangaben einer Abnahmeprüfung zu unterziehen. Die Abnahmeprüfung ist zu dokumentieren.

EN 795:2012 A.2.3

 

Erklärungen seitens des zuständigen Monteurs sollten von ihm unterzeichnet sein und mindestens Angaben darüber enthalten, dass die Anschlageinrichtung: 

- entsprechend der Montageanleitung des Herstellers montiert wurde
- gemäß Plan durchgeführt wurde
- am vorgegebenen Untergrund befestigt wurde
- wie vorgegeben befestigt wurde (z.B. Anzahl der Schrauben, Materialien, Position)
- entsprechend der Angaben des Herstellers in Auftrag gegeben wurde
- mit fotografischen Informationen/Unterlagen ausgeliefert wurde, insbesondere, wenn Befestigungen (z. B.
Schrauben) und der darunterliegende Untergrund nach Abschluss der Montage nicht mehr sichtbar sind.
 

Muss ich zertifiziert sein um INNOTECH Systeme zu montieren?

Eine Zertifizierung wird nur für die Montage unserer All-in-one (AIO) Systeme benötigt. Wir bieten diese Zertifizierung im Rahmen einer 2-tägigen Schulung im Rahmen unserer INNO|school an. Nähere Informationen finden Sie unter INNO|school.

Muss ich meine Mitarbeiter im Umgang mit der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) unterweisen?

Die Pflicht der Unterweisung und Information ist im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) festgelegt.                                                                                                                

§ 7. (1) Arbeitgeber/innen haben Arbeitnehmer/innen, die persönliche Schutzausrüstung verwenden müssen, vor der erstmaligen Verwendung und danach, sofern der 2. Abschnitt nichts anderes bestimmt, gemäß §§ 12 und 14 ASchG mindestens einmal jährlich nachweislich über die persönliche Schutzausrüstung zu informieren und zu unterweisen. Die Unterweisung hat durch Schulungen und erforderlichenfalls praktische Übungen zu erfolgen, wenn dies im 2. Abschnitt vorgesehen ist oder gemäß § 5 Abs. 4 bei der Bewertung festgelegt wurde.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Welche Risiken gehen Betriebe ein, deren Mitarbeiter Arbeiten mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ausführen, ohne dass diese unterwiesen sind?

  • Durch unsachgemässe Verwendung von PSAgA können sich Benutzer schwerwiegende Verletzungen zufügen.
  • Nach einem Unfall kann ein Strafverfahren gegen den Arbeitgeber oder eine andere beteiligte Person hinsichtlich fahrlässige oder grobfahrlässige Körperverletzung bzw. Tötung erfolgen.
  • Bei Arbeitsplatzkontrollen durch die AUVA oder ein Arbeitsinspektorat werden je nach angetroffener Situation die Arbeiten eingestellt, die Betriebe ermahnt und erforderliche Massnahmen vereinbart.
  • Nach einem Unfall besteht die Möglichkeit, dass ein Geschädigter oder seine Angehörigen Haftpflichtansprüche gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen wollen.

Produktsicherheit & Überprüfungen

In welchen Intervallen müssen Absturzsicherungssysteme überprüft werden?

Die Sicherheit des Benutzers ist von der Wirksamkeit und Haltbarkeit der Ausrüstung abhängig. Daher müssen INNOTECH Systeme mindestens einmal jährlich von einer fach- bzw. sachkundigen, mit dem Sicherungssystem vertrauten Person überprüft werden. Die jährliche Überprüfung ist notwendig, um witterungsbedingte Mängel, Veränderungen der Bausubstanz, Abnutzungserscheinungen, Materialermüdung und Fehlanwendungen erkennen, einschätzen und wenn möglich beheben zu können. Die Überprüfung durch den Fach- bzw. Sachkundigen ist im Prüfprotokoll der Gebrauchsanleitung zu dokumentieren und mit der Gebrauchsanleitung aufzubewahren.

Wer führt die Überprüfung der Absturzsicherungssysteme durch?

Die Systeme sind von einem Fach- bzw. Sachkundigen (§ 2 Abs 2 BauV) zu prüfen. Fachkundige im Sinne dieser Verordnung sind Personen, die die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Berufserfahrungen besitzen und auch die Gewähr für eine gewissenhafte Durchführung der ihnen übertragenen Arbeiten bieten. Als fachkundige Personen im Sinne dieser Verordnung gelten fachkundige Organe von Anstalten des Bundes oder eines Bundeslandes, von staatlich autorisierten Anstalten, sowie Ziviltechniker oder Gewerbetreibende, jeweils im Rahmen ihrer Befugnisse. Als fachkundige Personen können auch Betriebsangehörige eingesetzt werden.

Was bedeutet Dokumentationspflicht?

Bei der Montage und der Wartung von Absturzsicherungen gilt grundsätzlich eine Dokumentationspflicht. Die Dokumentation ist insbesondere für die wiederkehrende Überprüfung von Anschlagpunkten und Systemstützen in Absturzsicherungssystemen von zentraler Bedeutung. Zunächst ist eine vollständige, mit detaillierten Fotos von der Befestigung, ergänzte Montagedokumentation erforderlich, damit der Sachkundige die Überprüfung reibungslos und unbehindert durchführen kann. Die Dokumentation ist zwingend durchzuführen, da die Verankerung der Anschlagpunkte oder Systemstützen nachträglich oftmals nicht mehr einsehbar ist. Daher ist auch eine Fotodokumentation fester Bestandteil der Unterlagen.  Liegen keine ausreichenden Informationen zur Montage vor, müssen eventuell aufwändige Auszugstests vorgenommen werden und gegebenenfalls wird auch die Dacheindeckung geöffnet. Eine lückenlose Dokumentation kann solchen Eingriffen vorbeugen. Die Dokumentation dient zudem auch als Nachweis und Absicherung gegenüber dem Auftraggeber. Weitere Informationen über die Durchführung der Dokumentation entnehmen Sie bitte unserem Glossar.

Müssen persönliche Schutzausrüstungen (PSA) und Höhensicherungsgeräte (HSG) auch regelmäßig überprüft werden?

Für die Wartung von persönlicher Schutzausrüstung, Höhensicherungsgeräten, Steigschutz, permanenten Anschlageinrichtungen und Rettungsgeräten sind die Anforderungen der jeweiligen Hersteller zu berücksichtigen.

Wann muss ein Absturzsicherungssystem gesperrt werden?

Falls ein Absturz ins System erfolgte, es keine Dokumentation gibt oder falls bei der Überprüfung Mängel festgestellt werden, muss das System für die weitere Verwendung gesperrt werden.

INNO|school - unser vielfältiges Schulungsprogramm

Was wird bei der INNO|school geschult?

Wir haben unser Ausbildungsprogramm für Sie optimiert und erweitert, wobei sich unsere vielfältigen Schulungen weiterhin auf die Themen Absturzsicherungen und Arbeitssicherheit konzentrieren. Neben unserem Fachkundigentraining bieten wir auch Blitzschutz Schulungen, Rescue Trainings und PSAgA Schulungen an. Nähere Informationen dazu finden Sie im INNO|school Bereich.

Darf ich mit meinem INNO|school Zertifikat auch Konkurrenzprodukte montieren und überprüfen?

Für die Montage und Überprüfung von Konkurrenzprodukten können wir leider keine Gewährleistung geben, weshalb das Zertifikat ausschließlich für INNOTECH Produkte gültig ist.

Kann ich mit dem INNO|school Zertifikat auch vorhandene Anschlagpunkte und Systeme prüfen?

Die Überprüfung vorhandener INNOTECH Produkte und Systeme ist mit Ihrem Zertifikat problemlos möglich.

Was ist der Unterschied zwischen INNO|school und INNO|training?

Das INNO|training findet im Gegensatz zu unserer INNO|school vor Ort bei unseren Kunden statt. Die Absolventen erhalten dabei ein Zertifikat mit einer Gültigkeit von 18 Monaten. Danach müssen die fehlenden Module im Rahmen der INNO|school nachgeholt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie unter INNO|training bzw. INNO|school.

Ich habe bereits vor einiger Zeit eine Schulung bei INNOTECH absolviert. Wann muss diese wiederholt werden?

Um die unseren hohen Qualitätsstandards gerecht zu werden, haben unsere Zertifikate eine Gültigkeit von 3 Jahren. Um danach weiterhin INNOTECH Systeme montieren zu dürfen, muss danach eine Auffrischung an der INNO|school absolviert werden.

Muss ich für die Schulung Arbeitskleidung mitbringen?

Es wird keine Arbeitskleidung und auch keine Sicherheitsschuhe benötigt, sondern nur dem Wetter angepasste Bekleidung für einen Rundgang bei uns am Dach.

Wie erfolgt die Hotelbuchung? Muss ich in dem von Ihnen vorgegebenen Hotel übernachten?

Wir haben das Angebot für unsere Schulungsteilnehmer flexibler gestaltet und konnten dadurch die Schulungskosten für Sie reduzieren.  
Sie können zukünftig Ihren Aufenthalt ganz einfach in einer von Ihnen gewählten Unterkunft buchen oder ein Zimmer in einem unserer Partnerhotels reservieren. Mit Ihrer Anmeldebestätigung erhalten Sie in folgenden Hotels einen exklusiven INNO|school Rabatt:

 

Grünbergwirt, 4810 Gmunden
T: +43 7612 87485
E.: hotel@gruenberg.at
 
Altmünsterhof, 4813 Altmünster
T: +43 7612 77700
E.: hotel@altmuensterhof.at

PSAgA - Häufig gestellte Fragen

Wer muss eine PAS Schulung machen oder reicht es wenn im Unternehmen eine Person diese Schulung vorweisen kann?

PSA-V § 7.

Arbeitgeber/innen haben Arbeitnehmer/innen, die persönliche Schutzausrüstung verwenden müssen, vor der erstmaligen Verwendung und danach, sofern der 2. Abschnitt nichts anderes bestimmt, gemäß §§ 12 und 14 ASchG mindestens einmal jährlich nachweislich über die persönliche Schutzausrüstung zu informieren und zu unterweisen. Die Unterweisung hat durch Schulungen und erforderlichenfalls praktische Übungen zu erfolgen, wenn dies im 2. Abschnitt vorgesehen ist oder gemäß § 5 Abs. 4 bei der Bewertung festgelegt wurde.

 

Ist diese Schulung auch international anerkannt (unsere Mitarbeiter arbeiten auch in der Schweiz und Deutschland)?

Ja außer eine Betriebliche Vorschrift fordert weitere Unterweisungen.

Wie lange ist diese Schulung gültig bzw. wann muss eine Auffrischung gemacht werden (Kosten für Auffrischung)?

Einmal jährlich (siehe PSA-V §7)

Auffanggurt mit Verbindungsmittel müssen jährlich geprüft werden, was sind die Kosten dafür (Prüfung für einen Set Auffanggurt mit Verbindungsmittel)?

Die Prüfung der PSAgA (persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) erfolgt durch eine PSA Fachkundige Person. Die Kosten hierfür hängen von den Ausrüstungsgegenständen ab – dies wäre dann mittels einem Angebot einzuholen.

Wer kann diese Prüfung von Auffanggurt und Verbindungsmittel durchführen, bzw. ist es auch intern möglich? Wenn ja was für eine Schulung wird benötigt?

Es können für den PSA Check – betriebsinterne Personen ausgebildet werden. Die passende Schulung ist PSAgA FK (Fachkunde). Für die Überprüfung  bspw. Höhensicherungsgeräten wird in der Regel zusätzlich die Herstellerschulung benötigt.

Sind diese Auflagen für Österreich, Schweiz und Deutschland dieselben?

Ja außer eine Betriebliche Vorschrift fordert weitere Unterweisungen.