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26.03.2020

Stoppt Corona die Baubranche?

Bei uns erfahren Sie unter welchen Voraussetzungen das Arbeiten auf Baustellen weiterhin möglich ist!

Darf in der aktuellen Situation rund um den Corona Virus noch gebaut werden, fragen sich Bauherren, Firmen und Mitarbeiter, und wenn ja, wie?

 

Informationen der WKO

Grundsätzlich hat die Österreichische Wirtschaftskammer WKO klar gestellt, dass die Baubranche ein Schlüsselbereich der heimischen Wirtschaft mit zahlreichen Auswirkungen auf andere Branchen ist. Im Sinne der Aufrechterhaltung der Wirtschaft darf daher auch auf österreichischen Baustellen weitergearbeitet werden. 

 

Weiters hat die WKO konkretisiert, dass das verhängte "Betretungsverbot" ausschließlich für die Schau- oder Verkaufsräume von Gewerbe- und Handwerksbetrieben gilt, nicht aber wenn der Dachdecker, Elektriker, Gartengestalter oder Tischler zum Kunden auf die Baustelle geht. Unternehmen können daher ihre Arbeiten weiter durchführen - auch bei Privatkunden.

 

Unsere Bundesregierung reagiert erfreulicherweise sehr rasch und flexibel auf die täglich wechselnden Anforderungen und die mit zunehmender Dauer der Situation großer werdenden Herausforderungen der Corona Krise. Demnach ändern sich aber auch beinahe täglich die geltenden Verordnungen rund um Schutzmaßnahmen und Regelungen im Arbeitsalltag, wodurch viel Unsicherheit und Ungewissheit bei Unternehmen und deren Mitarbeitern entsteht. Wir haben daher die wichtigsten Regeln und Maßnahmen auf Basis der derzeit gültigen Informationen für Sie zusammengefasst (Stand 26.03.2020).

 

Arbeiten auf Baustellen weiterhin möglich

Laut der aktuell gültigen Verordnung gem. §2 Z1 des COVID-19 Gesetzes (BGBl II 2020/107) vom 19.03.2020 ist das Arbeiten auf Baustellen unter zwei Bedingungen zulässig, wobei das Erfüllen von bereits einer Bedingung ausreichend ist:

  • Kann der Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden, sind die Arbeiten zulässig.

  • Kann der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden, sind diese Arbeiten nur zulässig, wenn entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen werden.

Aber welche Schutzmaßnahmen sind das konkret? Was genau unter „entsprechenden Schutzmaßnahmen“ zu verstehen ist, ist von Behördenseite bisher noch nicht genau definiert worden. Die WKO versteht darunter beispielsweise Atemschutzmasken, Schutzbrillen und Arbeitshandschuhe. Diese Schutzausrüstungen müssen in Bezug auf diese Verordnung aber nur bei jenen Arbeiten getragen werden, bei denen der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann.

 

Arbeitgeber sind gefordert Hygienemaßnahmen umzusetzen

Zahlreiche Unternehmen aus der Bauwirtschaft versichern, dass sie Mitarbeiter in Beschäftigung halten und ihre Aufträge im Sinne ihrer Kunden und der gesamten Wirtschaft weiterhin ausführen möchten. Aus Sicht der Wirtschaft wäre daher jede Behinderung oder Einstellung von Baustellen kontraproduktiv und hätte starke negative Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft. Die Schutzmaßnahmen dienen daher nicht nur der Sicherheit der Mitarbeiter, sondern haben für die Bauwirtschaft auch ökonomisch höchste Priorität.

 

Zusätzlich zu den gesetzlich festgeschriebenen Regelungen sind Arbeitgeber auch dazu aufgerufen, für die Verbesserung der Arbeitshygiene auf Baustellen zu sorgen. Inbesondere sollte in sensiblen Bereichen wie Sanitär- und Aufenthaltscontainern sowie Baustellen WC's auf Sauberkeit und Hygiene geachtet werden und die Intervalle der Reinigung und Desinfektion dieser Bereiche verkürzt werden. Zusätzlich sollte eine Staffelung der Pausenzeiten zur Einhaltung des Sicherheitsabstandes erfolgen und den Mitarbeitern ausreichend Reinigungs- und Hygienematerial sowie Warmwasser zur Durchführung der Handhygiene zur Verfügung gestellt werden. Weitere konkrete Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Arbeitshygiene auf Baustellen finden Sie hier.

 

Sollte es aufgrund der derzeitigen Verhandlungen zwischen Gesundheitsminister Anschober und den Sozialpartnern zu Änderungen kommen, finden Sie auf der Website der WKO tagesaktuell die wichtigsten Informationen.

Natürlich werden auch wir Sie weiterhin auf dem Laufenden halten.

 

Quellen:

www.wko.at

www.arbeitsinspektion.gv.at

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Über INNOTECH GmbH

Die 2001 gegründete INNOTECH Arbeitsschutz GmbH ist ein Familienunternehmen mit Hauptsitz in Kirchham, rund 60 km südlich von Linz. Das Unternehmen setzt von Anfang an internationale Standards im Bereich Arbeitssicherheit und forciert die Weiterentwicklung innovativer Produkte in verschiedenen Branchen. INNOTECH hat sich, als einer der größten Hersteller in Europa, auf die Produktion von Anschlageinrichtungssystemen spezialisiert.

Im Bereich Arbeitssicherheit gilt INNOTECH als Mitautor der Planungsgrundlagen zur ÖNORM B 3417 und ist Mitbegründer des internationalen Arbeitskreises D.A.CH.S., einer Arbeitsgruppe von Experten aus Deutschland, Österreich, Schweiz und Südtirol, die sich zum Ziel gesetzt hat, länderübergreifende Regelungen für Absturzsicherungen zu schaffen. Der Spruch „So sichern Sie Leben“ soll auf appellierende Weise für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sensibilisieren und deren Notwendigkeit thematisieren. Arbeitssicherheit ist kein Thema von Quantität, sondern von Qualität. Seit Firmengründung ist dies die Philosophie von INNOTECH.

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