Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sind sehr ähnliche Begriffe. Tatsächlich handelt es sich jedoch um zwei unterschiedliche Konzepte - vor allem in rechtlicher Hinsicht. Die einfachste Erklärung des Unterschieds ist, dass die Arbeitssicherheit das Ziel des Arbeitsschutzes ist. Dementsprechend kann man Arbeitsschutz als die Maßnahmen ansehen, um ein sicheres Arbeiten zu gewährleisten. Arbeitssicherheit ist demnach auch ein Teil des Arbeitsschutzes.
Arbeitsschutz Definition und Gesetze
Der Arbeitsschutz ist eine gesetzlich festgelegte Maßnahme. Er gewährleistet eine sichere Arbeitsumgebung für alle arbeitenden Personen. Dazu wird der jeweilige Arbeitsplatz im Rahmen einer Arbeitsplatzevaluierung genau untersucht. Je nach Tätigkeit und den örtlichen Bedingungen werden verschiedene Maßnahmen zum Schutz der ArbeiterInnen festgelegt. In den EU-Ländern gibt es dazu eigene Richtlinien. In den einzelnen Ländern sind die Besonderheiten in eigenen Gesetzen festgelegt.
- In Österreich ist zum Beispiel das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz die gesetzliche Grundlage. Arbeitgeber müssen die Anforderungen dieses Gesetzes befolgen. Unter anderem sind sogenannte Sicherheitsvertrauenspersonen zu bestimmen. Diese informieren, beraten und unterstützen ihre Kollegen und dienen als Vertretung gegenüber externen Stellen. Ihre Tätigkeit entbindet den Arbeitgeber nicht von seinen Pflichten die Schutzvorschriften einzuhalten.
- In der Schweiz wird der Arbeitsschutz durch das Arbeitsgesetz Artikel 6 geregelt bzw. durch die ArGV 3 Art. 2: Grundsatz. Anstelle von “Arbeitsschutz” wird hier übrigens von “Gesundheitsschutz” gesprochen.
- In Deutschland gilt das Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG. Im Gegensatz zur österreichischen Variante gibt es hier keine Sicherheitsvertrauenspersonen. Allerdings besteht in beiden Ländern die Notwendigkeit alle ArbeitnehmerInnen entsprechende Anweisungen und Unterweisungen zum Arbeitsschutz zu geben.
Technischer Arbeitsschutz in Deutschland
In Deutschland gibt es den Begriff des technischen Arbeitsschutzes. Darunter versteht man “alle Bereiche, die die Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit berühren”, laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.Das Arbeitsschutzgesetz ist Teil des technischen Arbeitsschutzes, genauso wie weitere Regeln und Verordnungen. Im Bereich der Absturzsicherung ist bei den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) die ASR A2.1(Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen)von besonderer Bedeutung.
In Deutschland wird zwischen allgemeinem, technischem, sozialem und medizinischem Arbeitsschutz unterschieden.
Arbeitsschutz in absturzgefährdeten Bereichen
Im Gegensatz zu einem alltäglichen Büroarbeitsplatz sind bei Arbeitsplätzen in absturzgefährdeten Bereichen mehr Gefährdungen festzustellen. Aufschluss darüber gibt eine Gefährdungsbeurteilung. Diese zeigt auf, welche Gefährdungen vorliegen und wie diese eliminiert oder reduziert werden können. Grundsätzlich wird dafür nach dem STOP-Prinzip vorgegangen. Kollektivschutz - also das Schützen ALLER Personen im jeweiligen Gefahrenbereich - ist die “sicherere” Variante. Allerdings sind nicht alle Arbeitssituation dafür geeignet. In diesen Fällen ist für Individualschutz zu sorgen. Die Bandbreite des Arbeitsschutzes im Bereich der Absturzsicherungen spannt sich über diese Systeme:
- Geländersicherung auf Flachdächern, im industriellen Umfeld, bei Fluchtwegen, usw.
- Fenstersicherung zB bei Reinigungsarbeiten oder auf der Baustelle
- Sicherung für Lichtkuppeln auf beispielsweise Hallen oder bei Tiefgaragen
- Einzelanschlagpunkte für Dächer, Fassaden, Masten, etc.
- Seilsysteme, die bei einer Vielzahl von Anwendungsbereichen für eine durchgängige Sicherheit sorgen
- Schienensysteme, die besonders bei Übergängen, Schrägen oder Kurven verlässlich sichern
- Temporäre Sicherungen für beispielsweise Montage- oder Wartungstätigkeiten, die zeitlich begrenzt sind und wieder entfernt werden
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA), die u.a. mit Seil- und Schienensystem kombiniert werden muss
Arbeitssicherheit im Betrieb zu gewährleisten ist leichter als gedacht
Nicht jeder muss sich intensiv mit Arbeitsschutz und der daraus resultierenden Arbeitssicherheit im Betrieb befassen. Vor allem Neugründer von Unternehmen sind mit verschiedenen Gesetzen und Vorschriften konfrontiert. Die Aneignung des entsprechenden Wissens kann umfangreich sein. Umso wichtiger ist es, auf professionelle Quellen und Partner zurückgreifen zu können.
- In Österreich sind die Arbeitsinspektorate zuständig für die Überprüfung des Arbeitsschutzes. Sie können sich mit konkreten Fragen an Ihr zuständiges Arbeitsinspektorat melden. Hier finden Sie eine Standort- und Kontaktsuche zu den jeweiligen Arbeitsinspektoraten in Österreich.
- In der Schweiz gibt es die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit, kurz EKAS. Sie bieten online unter anderem eine Seite zu “Grundwissen(Basics) in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz”. Innerhalb von Ausbildungen erlangen Sie das nötige Fachwissen.
- In Deutschland finden Sie auf der Website der “Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie” Informationen zu “Handlungshilfen und Empfehlungen für den betrieblichen Arbeitsschutz”. Auch “Leitlinien für das Aufsichtspersonal” stehen zur Verfügung. Zusätzlich gibt es auch Informationsveranstaltungen, Seminare, sowie Besichtigungen und Beratungen - mehr dazu finden Sie bei den GDA Arbeitsprogrammen.
Trotz eines grundsätzlich ähnlichen Verständnisses eines Arbeitsschutzes und der allgemeinen Arbeitssicherheit, sind die Anforderungen und Informationen alleine in der DACH-Region sehr unterschiedlich. Neben den gesetzlichen Anlaufstellen und Ausbildungen, empfiehlt es sich auf Hersteller und Produkte zu setzen, deren Qualität über der gesetzlichen Anforderung liegt. Hohes Qualitätsbewusstsein, langjähriges Praxiswissen und Erfahrung in der Umsetzung der Vorschriften sind der beste Garant für Arbeitssicherheit.