Eine solide Gefährdungsbeurteilung sorgt für besten Arbeitsschutz
Um den jeweiligen Arbeitsplatz so sicher wie nur möglich gestalten zu können, muss zuallererst eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Diese ist gesetzlich verpflichtend vom Arbeitgeber anzufertigen, als Grundlage dafür, die bestmöglich geeigneten Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer umsetzen zu können.
Und das gilt für alle Branchen, in denen die Mitarbeiter bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten physikalischen, biologischen und chemischen Einwirkungen ausgesetzt sind. Egal, ob sie in der Fertigung tätig sind oder durch den Einsatz von gefährlichen Arbeitsmitteln bzw. auch durch sehr lange Arbeitseinheiten besonders unfallgefährdet sind. Aber vor allem für Arbeitskräfte, die Reinigungs-, Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten an
respektive ähnlich exponierten Arbeitsstätten verrichten müssen, kommt der Gefährdungsbeurteilung eine zentrale Rolle zu. Denn ein Absturz ist in den allermeisten Fällen mit schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen verbunden und führt oft auch zum Tod. Aus diesem Grund ist das gesetzliche Regelwerk in diesen Bereichen auch besonders strikt, und die korrekte Umsetzung wird auch entsprechend kontrolliert.
Daher ist es für Arbeitgeber, die Mitarbeiter in etwaigen Gefahrenbereichen beschäftigen, unumgänglich, eine lückenlose und profunde Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Das Ergebnis daraus fungiert dann als Basis für die Erstellung eines professionellen Sicherheitskonzepts mit allen nötigen Schutzmaßnahmen.
Gefährdung, Risiko und Gefahr – die Definition
Im Unterschied zur realen Gefahr geht es bei der Gefährdung um potenzielle Unfälle oder Abstürze, die mangels professioneller Schutzmaßnahmen eintreten können. In der Gefährdungsbeurteilung wird das Risiko ermittelt, das im jeweiligen Fall besteht, dass aus einer Gefährdung eine Gefahr wird. Das Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es also, möglichst alle Risiken von vornherein durch geeignete Maßnahmen auszuschließen oder zu minimieren, um die Beschäftigten zu schützen.
Grober Ablauf: Eine Gefährdungsbeurteilung erstellen
In einem ersten Schritt sind die jeweiligen Arbeitsbereiche genau zu analysieren. Potenzielle Gefahrenquellen ergeben sich unter anderem durch:
- Bauliche Stolperfallen: An Fassaden, Dächern oder auch im industriellen Bereich stellen bauliche Stolperfallen eine Gefährdung dar. Oft reicht eine kleine Unachtsamkeit der Arbeitskräfte, die zu einem Unfall führt.
- Die Absturzkante.
- Aufgrund der Gefahr eines Durchsturzes auch nicht gesicherte Lichtkuppeln.
- Auf- und Abstiege.
- Zu- und Überstiege.
- Aber auch Witterungsverhältnisse sind bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung zu beachten.
Danach erst können konkrete Risiken im Detail ermittelt werden.
Festlegen der Schutzmaßnahmen und Praxisüberprüfung
Die konkreten Gefährdungen sind wiederum die Basis für die Wahl der jeweils nötigen und bestmöglichen Schutzmaßnahmen. Für beispielsweise Fassaden, Dächer, dem industriellen Bereich, etc. können dies unter anderem Absturzsicherungen in Kombination mit einer PSAgA (Individualschutz) oder ein Kollektivschutz sein, die verhindern, dass Wartungs- und Reinigungskräfte zu Schaden kommen. Selbstverständlich müssen sich auch die betroffenen Mitarbeiter der Gefahr bewusst sein und entsprechend eingeschult werden, damit sie auch sämtliche Sicherungslösungen korrekt anwenden können.
Sobald alle Schutzvorkehrungen laut Sicherheitskonzept umgesetzt wurden, müssen diese natürlich noch in der Praxis auf Herz und Nieren geprüft werden. Denn eine Absturzsicherung, die den Kräften eines Sturzes im Ernstfall nicht standhält, ist kein geeigneter Schutz. Hier spricht man dann von Scheinsicherheit.
Schulungen der Mitarbeiter
Alle Mitarbeiter, die in Gefahrenbereichen arbeiten, müssen nicht nur fachlich geschult und qualifiziert sein, sondern sie sollten quasi auch zu ihrem persönlichen Sicherheitsexperten für ihren Arbeitsplatz werden. D. h. wiederum, dass sie auch in puncto Anwendung der Sicherungslösung eine Schulung benötigen, um diese fachgerecht montieren und handhaben zu können.
Beispielsweise ist es für Fassadenreiniger essentiell zu wissen, wie sie die PSAgA korrekt anlegen und sich so sicher wie nur möglich anschlagen, bevor sie ihren Job machen können. Das gilt natürlich auch für andere Anwendungsbereiche, wo sich Wartungs- und Reinigungskräfte im absturzgefährdeten Bereich befinden (z. B. bei PV-Anlagen auf Dächern).
Es ist ratsam, bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung etwaige Experten für die Arbeitssicherheit sowie mitunter auch Betriebsärzte mit einzubeziehen.
Diese Institutionen in D-A-CH unterstützen bei der Gefährdungsbeurteilung
In Österreich steht die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) in puncto Gefährdungsbeurteilung mit Rat und Tat zur Seite. Nähere Infos zum Thema Evaluierung (Gefährdungsbeurteilung) aus Sicht der AUVA finden Sie hier.
Die zuständige Stelle in Deutschland, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), stellt unter anderem einen Leitfaden zur „Erstellung von Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung“ zur Verfügung. Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie hier.
Wissenswertes rund um das Thema Gefährdungsermittlung in der Schweiz finden Sie auf der Webseite der Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA).
Sprechen Sie auch gerne unsere Experten an, wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit der Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung sowie zu konkreten Sicherungslösungen haben.