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30.10.2025 | Allgemeine Fachbegriffe

Gefährdungsbeurteilung für Dächer und absturzgefährdete Bereiche

Grundsätzlich sind Arbeitgeber für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter verantwortlich. Sie sind auch gesetzlich dazu verpflichtet, eine solide und lückenlose Gefährdungsbeurteilung aller Arbeitsstätten durchzuführen, um das Unfallrisiko von Anfang an zu minimieren. In diesem Beitrag erfahren Sie alles rund um die Erstellung, wo Sie Unterstützung finden, sehen praktische Beispiele und lernen die häufigsten Fehler kennen.

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Es ist ratsam, bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung Experten für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärzte oder Arbeitsinspektoren mit einzubeziehen.

Gefährdungsbeurteilung anhand der INNOTECH Referenz Axel Springer

Eine Gefährdungsbeurteilung, auch Arbeitsplatzevaluierung genannt, ist eine systematische Analyse aller Risiken am Arbeitsplatz. Sie hilft Gefahren zu erkennen und passende Schutzmaßnahmen festzulegen. Durch diese Risikobeurteilung werden potenzielle Gefahrenquellen erkannt, bevor sie zu Unfällen oder Gesundheitsschäden führen können.

Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich?

Unabhängig von der Branche gilt: Die Evaluierung von Gefährdungen ist für jeden Arbeitgeber im DACH-Raum verpflichtend – auch bei nur einem Beschäftigten (DE ArbeitsschutzgesetzAT ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, CH Arbeitsgesetz). Sie muss vor Aufnahme jeder Tätigkeit durchgeführt und regelmäßig aktualisiert werden: bei Änderungen der Arbeitsstoffe, Arbeitsverfahren oder Arbeitsmittel, nach Unfällen oder Beinahe-Unfällen sowie bei Zwischenfällen mit erhöhter psychischer Belastung.

Diese Evaluierung ist besonders wichtig in Branchen mit erhöhten Risiken – sei es durch physikalische, biologische oder chemische Einwirkungen, gefährliche Arbeitsmittel oder lange Arbeitszeiten. Kritische Bereiche sind vor allem Reinigungs-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Fassaden, Dächern, Kränen, Maschinen, Windkraftanlagen und ähnlich exponierten Arbeitsstätten. Hier können Abstürze schwerwiegende oder sogar tödliche Folgen haben, weshalb das gesetzliche Regelwerk besonders strikt ist.

Ist Gefährdung dasselbe wie Risiko und Gefahr?

Im Unterschied zur realen Gefahr geht es bei der Gefährdung um potenzielle Unfälle oder Abstürze, die ohne entsprechende Schutzmaßnahmen eintreten können. In der Evaluierung wird das Risiko ermittelt, dass aus einer Gefährdung eine Gefahr wird. Das Ziel der Risikobeurteilung ist es also, möglichst alle Risiken von vornherein durch geeignete Maßnahmen auszuschließen oder zu minimieren, um die Beschäftigten zu schützen.

INNO WICHTIG

Das Ergebnis der Risikoanalyse bildet die Basis für ein professionelles Sicherheitskonzept mit allen nötigen, gezielten Schutzmaßnahmen.

Gefährdungsbeurteilung anhand der INNOTECH Referenz Axel Springer
Die Erstellung einer Gefaehrdungsbeurteilung erfolgt Schritt für Schritt.

Eine Gefährdungsbeurteilung erstellen

Eine professionelle Sicherheitsevaluierung folgt einem klaren und geordneten Plan. Die Beurteilung von Gefährdungen ist das unumgängliche Instrument im "Kompendium Arbeitsschutz", da oft bereits eine kleine Unachtsamkeit einen Unfall auslösen kann. Sie basiert in Österreich auf dem bewährten 5-Schritte-Verfahren der AUVA.

INNO ÜBERBLICK

1. Arbeitsbereiche festlegen: Arbeitsplätze werden systematisch in evaluierbare Einheiten unterteilt.

2. Gefahren ermitteln: Potenzielle Risikoquellen wie Absturzkanten, Stolperfallen und Witterungseinflüsse werden identifiziert.

3. Risiko beurteilen: Die Gefährdungen werden nach EU-OSHA Standards bewertet.

4. Maßnahmen festlegen: Schutzmaßnahmen werden nach dem STOP-Prinzip priorisiert. (Substitution, Technische, Organisatorische, Personenbezogene Maßnahmen)

5. Dokumentieren und überwachen: Die Evaluierung wird als kontinuierlicher Prozess dokumentiert und regelmäßig überprüft.

Damit ist der Ablauf beschrieben – doch genauso wichtig wie die Durchführung ist die lückenlose Dokumentation. Sie verdient daher besondere Aufmerksamkeit.

Dokumentations-
anforderungen:

Die Gefährdungsbeurteilung endet nicht mit der Analyse – ihre Ergebnisse müssen nachvollziehbar dokumentiert werden. In allen DACH-Ländern ist dies gesetzlich vorgeschrieben und gilt als erstes Prüfmittel für Behörden und Unfallversicherungsträger (AUVA, DGUV, SUVA).

Was umfasst eine vollständige Dokumentation?

Ohne lückenlose Unterlagen gilt die Arbeitsplatzevaluierung als unvollständig – mit möglichen rechtlichen Folgen. Dokumentation schafft Transparenz, Nachvollziehbarkeit und ermöglicht eine kontinuierliche Verbesserung. Sie bildet die Brücke zwischen Analyse und Umsetzung: Erst schriftlich fixiert lassen sich Schutzmaßnahmen zuverlässig einführen und kontrollieren. Auf dieser Grundlage können im nächsten Schritt konkrete Schutzmaßnahmen abgeleitet und in der Praxis erprobt werden.

Checkliste Gefährdungsbeurteilung

  1. Ermittelte Gefährdungen und Risiken mit Bewertungsmethode,
     
  2. Festgelegte Maßnahmen und Verantwortlichkeiten (inkl. STOP-Prinzip),
     
  3. Zeitpläne und Nachweise wie Schulungen, Prüfprotokolle oder Wartungen,
     
  4. Regelmäßige Aktualisierungen nach Unfällen, Änderungen oder neuen Verfahren
Bauarbeiter Windkraft beim GWO Training
Detailbild Staudamm Solar PV gesichert Erneuerbare Energien

Praxisbeispiele aus verschiedenen Branchen

Die praktische Umsetzung einer Gefährdungsbeurteilung sieht in verschiedenen Branchen unterschiedlich aus. Diese Beispiele zeigen, wie systematische Risikoanalysen zu innovativem und effektivem Arbeitsschutz führen.

Maschinenbau

Bei der Wartung hochgelegener Maschinenteile, etwa an Produktionsanlagen oder Fördersystemen, ist Absturzsicherung entscheidend. Instandhaltungsarbeiten in der Höhe bergen Unfallrisiken, wenn Arbeiter ohne angemessene Sicherung arbeiten. Laut AUVA-Unfallstatistik 2023 ereigneten sich 19.598 Arbeitsunfälle durch Stürze und Abstürze, davon 5.590 bei Gebäuden und baulichen Einrichtungen in der Höhe. Moderne Maschinensicherheit geht daher über temporäre Lösungen hinaus und integriert permanente Schutzvorrichtungen direkt in die Anlagenplanung. Das Geländersystem BARRIER-MASCHINENSICHERUNG löst unterschiedliche Anforderungen in verschiedenen Industriebereichen. Es sichert Absturzkanten direkt an Maschinen.

Gebäudemanagement

Die Fenstersicherung bei Reinigungsarbeiten oder Wartung in höheren Stockwerken ist wichtig. Offene Fenster und Wandöffnungen stellen Absturzrisiken dar, besonders wenn Arbeiter sich hinauslehnen müssen. Das Bauwesen verzeichnet 54 Unfälle pro 1.000 Beschäftigte und der Bereich der wirtschaftlichen Dienstleistungen 39 Unfälle pro 1.000 Beschäftigte. Da jeder Arbeitsunfall österreichische Unternehmen durchschnittlich €5.000 kostet, sind professionelle Fenstersicherungssysteme sowohl aus Sicherheits- als auch aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoll. Die Modulare Fenster Sicherung (MFS) bietet hier flexiblen Schutz durch ausziehbare Teleskopstangen, die sich an verschiedene Fensterbreiten anpassen lassen. Die Montage erfolgt wahlweise durch rückstandsfreie Klemmbefestigung oder durch dauerhafte Bohrung.

Dacharbeiten

Dachdecker, Solarteure und Wartungspersonal arbeiten regelmäßig nah an Absturzkanten. Horizontale Seilsysteme wie das AIO-SEILSYSTEM-ÜBERFAHRBAR sichern Dachkanten effektiv. Für komplexere Dachstrukturen mit Neigungen oder Übergängen zwischen horizontalen und vertikalen Bereichen bieten Schienensysteme wie TAURUS ALLROUND durchgehenden Schutz ohne Aushängen der PSA. Entscheidend für alle Systeme ist die fachgerechte Installation und vollständige Dokumentation aller Anschlagpunkte.

BARRIER-MASCHINENSICHERUNG

Geländersystem für Maschinen

Das Geländersystem BARRIER-MASCHINENSICHERUNG kommt überall dort zum Einsatz, wo Absturzkanten auf Maschinen oder im industriellen Umfeld gesichert werden müssen. Das Geländersystem ist so flexibel, dass die unterschiedlichen Anforderungen ...

MFS-SYSTEM

Modulare Fenster Sicherung MFS

Die Modulare Fenster Sicherung MFS kommt überall dort zum Einsatz, wo durch offene Fenster oder Wandöffnungen eine Absturzgefahr besteht. Egal ob es sich um Standardfenster, Fenster mit anspruchsvollen Dimensionen, ...

AIO-SEILSYSTEM-ÜBERFAHRBAR

Seilsystem All in One überfahrbar

Das Seilsystem AIO-ÜBERFAHRBAR kommt überall dort zum Einsatz, wo die Sicherung einer horizontalen Fläche zuerfolgen hat. Egal ob entlang von Dächern, der Fassade, in der Industrie oder in Verbindung mit ...

TAURUS-ALLROUND

Schienensystem für allround Anwendung

Das Schienensystem TAURUS ALLROUND vereint die Anwendungsbereiche und Vorteile vom TAURUS HORIZONTAL und VERTIKAL in Form eines fließenden Übergangs zwischen horizontaler und vertikaler Fortbewegung. Egal ob Industriegebäude, ...

Häufige Fehler bei der Gefährdungsbeurteilung

Trotz bester Absichten scheitern viele Gefährdungsevaluierungen an vermeidbaren Fehlern. Die häufigsten Fehlerquellen sind:

  • Unvollständige Evaluierung: Oft wird gar keine Arbeitsplatzevaluierung durchgeführt oder nur für bestimmte Bereiche – manche Bereiche gelten irrtümlich als "ungefährlich" und werden ausgeklammert, was ein häufiger Grund für Unfälle ist.
  • Unterschätzung von Risiken: Gefährdungen werden als "schon immer da, aber nie passiert" abgetan, wodurch der erforderliche Schutz auf der Strecke bleibt.
  • Überabhängigkeit auf Standardlösungen: Viele Unternehmen greifen zu schnell auf vorgefertigte Lösungen zurück, obwohl zumeist jeder Arbeitsplatz individuelle Maßnahmen erfordert – Vorlagen aus dem Internet reichen selten aus.

 

INNO ACHTUNG

Das größte Problem ist jedoch die fehlende Umsetzung: Maßnahmen bleiben auf dem Papier, während beispielsweise PSAgA nie bereitgestellt wird. Ohne Kontrolle und Nachverfolgung bleibt Sicherheit nur Theorie.

Institutionen die bei der Gefährdungsbeurteilung in der DACH-Region unterstützen

Das Sicherheitsniveau in den DACH-Ländern ist vergleichbar, dennoch gelten länderspezifische Arbeitsschutzvorschriften. Diese Institutionen bieten kostenlose Beratung und praktische Hilfsmittel:

  • Österreich: Die AUVA bietet über 400 branchenspezifische Musterevaluierungen und kostenlose Beratung durch Präventionszentren.
  • Deutschland: Die DGUV stellt umfassende Leitfäden zur Gefährdungsbeurteilung sowie branchenspezifische Handlungshilfen bereit.
  • Schweiz: Die SUVA bietet speziell für Kleinbetriebe entwickelte Tools zur Gefahrenermittlung.

Für spezielle Fragen zu Risikobeurteilungen und Sicherungslösungen stehen auch unsere Experten zur Verfügung. Mit den ermittelten Gefährdungen und entsprechenden Maßnahmen sorgen Sie dafür, dass keine Personen zu Schaden kommen.

Nicht vergessen:
Schulungen
der Mitarbeiter

Mitarbeiter in Gefahrenbereichen müssen fachlich qualifiziert und sicher im Umgang mit den Schutzmaßnahmen ihres Arbeitsplatzes sein. Dafür sind gezielte Schulungen zur korrekten Anwendung aller Schutzmaßnahmen und Sicherheitsausrüstung erforderlich.

Fassadenreiniger müssen beispielsweise die PSAgA korrekt anlegen und sich sicher anschlagen können, bevor sie ihre Arbeit beginnen. Ähnliche spezielle Anforderungen gelten für alle absturzgefährdeten Tätigkeiten – von Wartungsarbeiten an Windkraftanlagen bis zu Reinigungsarbeiten auf Dächern mit PV-Anlagen.

Diese Schulungen müssen regelmäßig wiederholt und dokumentiert werden, besonders nach Änderungen der Arbeitsabläufe oder bei neuen Mitarbeitern. Nur durch kontinuierliche, praxisnahe Weiterbildung entsteht aus theoretischem Wissen gelebte Arbeitssicherheit.

Kosten & Nutzen der Gefährdungsbeurteilung

Investitionen in Sicherheit zahlen sich nachweislich aus – Studien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) belegen eine positive Präventionsrendite. Das bedeutet: Jeder in Sicherheit investierte Euro spart langfristig mehr ein, als er kostet. Im Vergleich zu den langfristigen Belastungen durch Arbeitsunfälle – von Produktionsausfällen über Ersatzpersonal bis hin zu Versicherungs- und Verwaltungskosten – sind die Aufwendungen für feste Schutzsysteme überschaubar.

Rechtliche Folgen bei Nichtbeachtung

Wer die Gefährdungsbeurteilung gar nicht oder unvollständig durchführt, riskiert beispielsweise als Arbeitgeber in Deutschland ein Bußgeld von bis zu 5.000€ – und das pro Verstoß. Darüber hinaus können weitere Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften zusätzliche Sanktionen nach sich ziehen: Werden Mitarbeiter nicht korrekt unterwiesen, sind Fluchtwege mangelhaft oder ist keine Absturzsicherung installiert, können weitere Bußgelder bis 10.000€ fällig werden.

Besonders schwerwiegend wird es bei Arbeitsunfällen. Kommt es zu Verletzungen und steht diese im Zusammenhang mit fehlender Sicherheitsevaluierung, können strafrechtliche Konsequenzen drohen. Zusätzlich können Berufsgenossenschaften Regressforderungen gegen den Arbeitgeber erheben, wenn Versäumnisse nachweislich zum Unfall geführt haben.

Fazit

Die systematische Gefährdungsbeurteilung ist das Fundament für wirksamen Arbeitsschutz und schützt vor rechtlichen Konsequenzen sowie kostspieligen Unfällen. Eine professionelle Risikoanalyse nach dem 5-Schritte-Verfahren amortisiert sich bereits nach dem ersten verhinderten Unfall, da Schadensfälle Kosten von 20.000 bis 50.000 Euro verursachen können. Entscheidend für den Erfolg sind maßgeschneiderte Schutzmaßnahmen, lückenlose Dokumentation und regelmäßige Mitarbeiterschulungen. Mit Unterstützung von AUVA, DGUV und SUVA schaffen Unternehmen in der DACH-Region nachhaltigen Schutz für ihre Beschäftigten und sichern gleichzeitig ihre wirtschaftliche Zukunft.

Häufige Fragen zur Gefährdungsbeurteilung

Was passiert ohne Gefährdungsbeurteilung?

Ohne ordnungsgemäße Gefährdungsbeurteilung drohen Bußgelder, Sanktionen und strafrechtliche Konsequenzen. In Deutschland bis zu 5.000 Euro pro Verstoß, Sanktionen bis 10.000 Euro bei zusätzlichen Arbeitsschutzverstoßen und bei Unfällen sind auch Regressforderungen der Berufsgenossenschaften möglich.

Welche Arten von Gefährdungsbeurteilung gibt es?

Es gibt die allgemeine Gefährdungsbeurteilung und spezielle für bestimmte Bereiche wie Gefahrenstoffe, Arbeitsmittel, Arbeitsstätten und psychische Belastungen. Der Umfang richtet sich immer nach den konkreten betrieblichen Anforderungen.

Kann jeder eine Gefährdungsbeurteilung machen?

Nur fachkundige Personen dürfen die Evaluierung von Gefährdungen durchführen. Das können Arbeitssicherheitsfachkräfte, Arbeitsmediziner oder Personen mit passender Ausbildung und Erfahrung sein. Die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber.

Was kostet die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung?

Die Kosten variieren je nach Betriebsgröße und Komplexität. Externe Dienstleister verlangen ab circa 500 Euro pro Arbeitsplatzanalyse. Kleinere Betriebe können oft kostenlose Tools der Berufsgenossenschaften nutzen. Oder sie führen die Evaluierung intern mit Fachwissen durch.

Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?

Die Gefährdungsbeurteilung sollte regelmäßig überprüft und bei Änderungen der Arbeitsstoffe, Arbeitsverfahren oder Arbeitsmittel aktualisiert werden. Spätestens nach Unfällen, Beinahe-Unfällen oder bei Zwischenfällen mit erhöhter psychischer Belastung ist eine Überarbeitung zwingend erforderlich. In der Praxis haben sich Überprüfungsintervalle von zwei bis drei Jahren bewährt.

Was ist das STOP-Prinzip bei Schutzmaßnahmen?

Das STOP-Prinzip priorisiert Schutzmaßnahmen in folgender Reihenfolge: Substitution (Gefahr ersetzen), Technische Maßnahmen (z. B. Geländer), Organisatorische Maßnahmen (z. B. Arbeitsabläufe) und Personenbezogene Maßnahmen (z. B. PSAgA). Mehr zum Thema im Wikibeitrag STOP-Prinzip

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