Vom Arbeitsschutz zu den rechtlichen Grundlagen der Absturzsicherung
Bevor man sich mit den rechtlichen Grundlagen von Absturzsicherungen auseinandersetzt, ist es wichtig, den Arbeitsschutz im Allgemeinen zu betrachten. Denn Arbeitgeber haben grundsätzlich die Pflicht, ihre Mitarbeiter vor allen Gefahren am Arbeitsplatz mit entsprechenden Maßnahmen zu schützen. Hierzu zählt auch der Schutz vor Absturz. Die Verantwortung für die Sicherheit liegt dabei nicht nur beim Arbeitgeber, sondern auch beim Arbeitnehmer selbst. Dieser muss sich an die vorgegebenen Sicherheitsmaßnahmen halten und darf keine eigenmächtigen Entscheidungen treffen, die seine eigene Sicherheit oder die anderer gefährden könnten. Absturzsicherung liegt damit rechtlich gesehen in der Verantwortung der Auftraggeber und der Ausführenden.
Die rechtlichen Grundlagen für Absturzsicherungen sind je nach Land in verschiedenen Gesetzen und Vorschriften festgelegt. Eine genaue Kenntnis dieser Vorschriften ist für alle Beteiligten unerlässlich, um die Sicherheit der Arbeitsumgebung zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden.
Absturzsicherung Vorschriften und Regeln im EU-Raum
Die europäische Union hat für seine Mitgliedsstaaten mehrere Vorschriften und Richtlinien im Bereich Arbeitsschutz und damit auch für Absturzsicherung erlassen. Von diesen werden im jeweiligen Land wiederum eigene Gesetze abgeleitet. Das erklärt warum die landesspezifischen Regeln zur Absturzsicherung in der EU sich sehr ähneln.
Die Arbeitnehmerschutz-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG der EU behandelt hierbei “die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit”. Aus dieser Bezeichnung geht klar hervor, dass die Sicherheit der Anwender im Vordergrund steht. In der DACH-Region sind die folgenden grundlegenden Gesetze teilweise aus dieser Richtlinie entwickelt worden:
Rechtsverordnungen und autonome Rechtsordnungen
Nach den EU-Richtlinien und den Gesetzen der einzelnen Ländern folgen sogenannte Rechtsverordnungen. In der DACH-Region betrifft dies vor allem die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung, Betriebssicherheit und Bauverordnungen. In diesem Zusammenhang muss erwähnt werden, dass sich die Inhalte der Verordnungen - wie oben erwähnt - in ihren Grundzügen decken, aber oft in anderen rechtlichen Texten platziert sind. Details zu Arbeiten auf Dächern beispielswiese, findet man in Österreich in der Bauverordung, in Deutschland in den DGUV Vorschriften. Verordnungen, die man unbedingt kennen sollte, sind zum Beispiel:
- PSA-V und BauV (Österreich)
- BetrSichV und DGUV Vorschriften (Deutschland)
- BauAV (Schweiz)
Als Anwender von Absturzsicherungen bzw. Arbeitnehmer hat man es aufgrund der Ableitung der Landesgesetze und -verordnungen aus dem EU Recht etwas einfacher. Denn kennt man beispielsweise die Basics für die Verwendung einer persönlichen Schutzausrüstung in Österreich, ist man auch in Deutschland rechtlich sehr sicher unterwegs.
Nichtgesetzliche Regelungen und Normbezeichnungen
Schließlich sind auch noch nichtgesetzliche Regelungen, wie Normen und technische Regeln von Belang - auch wenn sie erst weiter unten in der Rechtshierarchie auftauchen. Die Merkblätter der Unfallversicherungsanstalt in Österreich(AUVA) zählen hier dazu. Sie werden jeweils für Führungskräfte und Beschäftigte von der AUVA zur Verfügung gestellt.
Bei den Normen werden oft die internationalen (ISO) oder europäischen (EN) in nationale umgesetzt. So ergibt sich beispielsweise die österreichische ÖNORM EN 365 für die Kennzeichnung von PSA, die aus der europäischen Norm EN 365 abgeleitet wurde.
Normen sind grundsätzlich eher an die Hersteller von Sicherheitsprodukten gerichtet. Hat ein Produkt jedoch eine Normbezeichnung, kann man als Anwender davon ausgehen, dass es alle aktuellen Sicherheitsbedingungen und somit gesetzlichen Erfordernisse erfüllt. Achten Sie als Anwender daher stets darauf, dass Ihre Ausrüstung die passende Normbezeichnung enthält.
Was Arbeitgeber unbedingt wissen sollten
Als Arbeitgeber ist es nötig sich etwas tiefer mit der rechtlichen Lage und der Gesetze auseinander zu setzen, da sie für die Sicherheit der Arbeitnehmer haften. Es sollte also nicht gezögert werden entsprechende Experten und die gesetzlichen Unfallversicherungen (AUVA, DGUV und SUVA) zu Rate zu ziehen, um eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, bevor die Mitarbeiter an ihren Arbeitsplatz geschickt werden.
Mit einem hand- und stichfesten Sicherheitskonzept an der Seite, sorgen Arbeitgeber für eine sichere Arbeitsumgebung und die Erfüllung der rechtlichen Grundlagen. Das STOP-Prinzip sollten im Unternehmen nicht nur angewendet, sondern auch gelebt werden.
Unabhängig davon sollten Arbeitgeber, deren Mitarbeiter mit einer Absturzsicherung arbeiten, die folgenden Rechtstexte kennen und sie befolgen:
- In Österreich: das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz(ASchG), die Bauarbeiterschutzverordnung(BauV) und die PSA Verordnung(PSA-V).
- In Deutschland: das Arbeitsschutzgesetz(ArbSchG) und die Vorschriften der DGUV(Deutsche gesetzliche Unfallversicherung).
- In der Schweiz: das Unfallversicherungsgesetz(UVG) und das Arbeitsgesetz(ArG)
Die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes ist eine Maßnahme zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften und die Grundlage für die Wahl der richtigen Absturzsicherung.
Andere Länder, andere Sitten?
Schutz durch Absturzsicherung ist nicht unbedingt international gleich. In anderen Ländern gelten oft unterschiedliche Vorschriften und Normen für die Verwendung einer Absturzsicherung. Beispielsweise gibt es in den USA die "OSHA Standards", welche spezielle Anforderungen an Absturzsicherungen stellen. In Europa hingegen gibt es die europäische Norm EN 795, die einheitliche Anforderungen an Absturzsicherungen definiert. Es ist daher wichtig, sich bei internationalen Projekten über die jeweiligen Vorschriften zu informieren und diese einzuhalten, um Unfälle zu vermeiden und gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Auch sollte man beachten, dass in manchen Ländern die Durchsetzung der Vorschriften schwächer ausgeprägt ist als in anderen, weshalb es umso wichtiger ist, auf eine sichere Arbeitsumgebung zu achten.