20.07.2023 | Rechtliche Grundlagen

Blitzschutz von Absturzsicherungen

Warum eine Fangstange allein kein ausreichendes Blitzschutzsystem ist, wer im Schadensfall haftet, was die Vorschriften bei Blitzschutz im Zusammenhang mit Absturzsicherungen sind und welche Systeme eine einfache Lösung für einen komplexen Sachverhalt darstellen, erfahren Sie in diesem kompakten Beitrag.

5 Sternebewertungen

Fachartikelserie:

Ein unbemerkter Blitzeinschlag in der Absturzsicherung kann fatale Folgen haben.

Blitzschutz Vorschriften für Absturzsicherungen retten Leben.

Gerade mit der Zunahme von Unwetter und Gewitter in der jüngsten Zeit, fällt es leichter auch an die Möglichkeit von Blitzen und Blitzeinschlag zu denken: Blitzeinschlag findet vor allem am Dach bzw. an den höchsten Stellen, Ecken und Kanten statt. Ist eine Absturzsicherung für diverse Arbeiten an einem Gebäude installiert, befindet sie sich meist genau an diesen exponierten Stellen und auch dort kann der Blitz einschlagen. Dementsprechend gilt es durch Blitzschutzeinrichtungen - allgemein und umgangssprachlich als „Blitzableiter“ bekannt - die Absturzsicherung zu schützen.

Zweigeteilte Haftung

Die Haftung für Schäden durch Blitzschlag im Zusammenhang mit der Verwendung einer Absturzsicherung liegen in der Regel beim Gebäudeeigentümer UND dem Auftragnehmer, der die Absturzsicherung benützt.

In Österreich muss laut Ö-Norm B3417 der Gebäudeeigentümer eine Absturzsicherung zur Verfügung stellen und der Auftragnehmer muss diese benutzen. Das bedeutet, dass die Haftung sich auf Gebäudeeigentümer und ausführendes Unternehmen aufteilt. Die Sicherheit der Mitarbeiter muss jedenfalls auch indirekt durch entsprechenden Blitzschutz gewährleistet werden.

Äußerer Blitzschutz weiter gedacht

Bei Blitzschutz gibt es den inneren und den äußeren Blitzschutz. Der innere Blitzschutz ist kurz zusammengefasst verschiedene, hauptsächlich elektronische Maßnahmen, wie beispielswiese der Potentialausgleich. Der äußere Blitzschutz ist, was eher greifbar und allgemein als „Blitzableiter“ bekannt ist und den Strom “in die Erde” ableiten soll. 

Für die sichere Verwendung einer Absturzsicherung kommt vereinfacht gesprochen ein äußerer Blitzschutz in Frage. Dieser ist deswegen notwendig, weil ein Blitz auch unbemerkt in eine Absturzsicherung einschlagen kann und – was noch viel tragender ist – der Schaden von außen nicht unbedingt ersichtlich sein muss. Darin liegt die Gefahr und die Scheinsicherheit

INNO Achtung:

Ein durch Blitzschlag geschwächtes Sicherungssystem birgt Gefahr für Leib und Leben. Schäden sind von außen nicht immer zu erkennen! Daher gibt es einfache Systeme, die es zulassen die Absturzsicherung auf Blitzeinschlag zu überprüfen.

Fangstange mit Kontrollmöglichkeit

Ein bekanntes System zum Blitzschutz sind sogenannte Fangstangen. Sie “fangen” den Blitz auf, damit er nicht in andere Gebäudeteile einschlägt und abgeleitet wird. Diese Fangstangen werden auf der Absturzsicherung montiert und sind zusätzlich mit Blitzdetektoren ausgestattet. Mithilfe der Detektoren kann so anhand einer Auslesung der Daten - vor Verwendung der Absturzsicherung - herausgefunden werden, ob ein Blitzeinschlag stattgefunden hat oder nicht. In Österreich erfolgt die Auswertung über die Oö. Blitzschutzgesellschaft m.b.H.

INNO Essentiell:

Bevor mit Montage- oder Wartungsarbeiten unter Verwendung der Absturzsicherung begonnen wird, sollte das System auf Blitzeinschlag geprüft werden. Nur dann können Arbeiten sicher stattfinden. 

Unterkonstruktion, Absturzsicherung und Blitzschutz für die PV-Anlage in einem.
Unterkonstruktion, Absturzsicherung und Blitzschutz für die PV-Anlage in einem.

EN62305-3 - die Blitzschutz Vorschriften

Wie bei den rechtlichen Grundlagen der Absturzsicherungen erörtert, werden europäische Normen in nationale Gesetze umgewandelt. Daraus ergibt sich für die Blitzschutz Vorschrift EN 62305-3 im jeweiligen Land eine gesonderte Ausprägung und Auslegung. Die Basis der Vorschriften ist jedoch die selbe.

In Österreich behandelt die ÖVE/ÖNORM EN 62305-3 alle Anforderungen für den Blitzschutz von baulichen Anlagen und Personen. Es beschreibt wie ein “Blitzschutzsystem”, das Gebäude und Mensch schützt, auszusehen hat. Diese Norm sollte bereits bei der Planung eines Blitzschutzes zu Rate gezogen werden, um entsprechende Sicherheit zu gewährleisten. 

INNO Gut zu wissen:

Die ÖVE/ÖNORM EN 62305 besteht aus 4 Teilen. Der dritte Teil, der hier angesprochen wird, ist wie der vierte Teil eine Schutznorm. Diesen beiden vorangestellt sind zwei allgemein gültige Normen (Teil 1 und 2), die sich unter anderem mit der Erklärung von Blitzen, sowie der Risikoanalyse von Blitzeinschlag befassen.

Beispiel: Blitzschutz am Flachdach für die PV Anlage

Mit der Zunahme am Interesse erneuerbarer Energieerzeugung, findet man immer mehr Photovoltaik auf den Dächern verschiedenster Gebäude. Während bei Privathäusern zumeist am Steildach montiert wird, ist es vor allem bei öffentlichen und großen Firmen Gebäuden das Flachdach welche zum Ort der PV-Anlage und somit zur Stromproduktion wird. Überprüfungen und Wartungen der Paneele stehen in regelmäßigen Abständen an.

Beim Betreten des Flachdachs muss innerhalb der absturzgefährdeten Bereiche eine Absturzsicherung angebracht sein. Für eine sichere Verwendung muss diese - wie in diesem Artikel erklärt - auch mit einem Blitzschutzsystem ausgestattet sein. Das Seilsystem AIO und das BIA Set erfüllen diese Voraussetzungen.

Seilsystem AIO
"All in one"

Das vielseitig einsetzbare Seilsystem AIO sichert permanent und verlässlich entlang von absturzgefährdeten Bereichen.

Das leistungsstarke und variantenreiche Seilsystem AIO

Ob auf dem Flach- & Steildach, im industriellen Umfeld, im Energiebereich, bei Masten oder anderen Anwendungsbereichen, das Thema Sicherung gegen Absturz ist immer präsent. Das leistungsstarke Seilsystem AIO, schafft eine permanent geführte Sicherung entlang von absturzgefährdeten Bereichen.

Kostenloses Expertengespräch
Sie haben Fragen zu unseren Absturzsicherungslösungen oder der richtigen Planung? Nutzen Sie unseren kostenloses Beratungsservice.
Stefan Biesl
Leitung Planung und Projektierung
https://meetings.hubspot.com/stefan-biesl?embed=true
Book a meeting
Kontaktformular
Stefan Biesl
Leitung Planung und Projektierung
Fragen zu Montage und Wartung
Unsere Planer beantworten gerne Ihre Fragen zu Normen, Gesetze, Produkte, Planung, Montage und Dokumentation.
Gerhard Pelech
Leitung Montage
+43 7619 22122 135
Kontaktformular
Gerhard Pelech
Leitung Montage
Angebot, Bestellung & laufende Projekte
Sie benötigen ein Angebot, möchten direkt Bestellen oder brauchen Auskünfte zu laufenden Projekten. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Lea Grebe
Vertriebsinnendienst
+43 7619 22122 146
Kontaktformular
Lea Grebe
Vertriebsinnendienst
Allgemeine Anfrage
Für alles weitere verwenden Sie gerne unser Kontaktformular oder rufen direkt an.
Servicecenter
Wir vermitteln zum/zur passenden Mitarbeiter/in
+43 7619 22122 0
Kontaktformular
Servicecenter
Wir vermitteln zum/zur passenden Mitarbeiter/in