06.07.2023 | Rechtliche Grundlagen

ASR A2.1 - Deutsche Regel zum Schutz vor Absturz

In Deutschland wird die ASR A2.1 oft in einem Atemzug mit Absturzsicherung genannt. Sie zählt zu den wichtigsten technischen Regeln und somit gesetzlichen Vorschriften, um ArbeitnehmerInnen vor dem Absturz zu schützen. Den vorgeschriebenen Maßnahmen, wie beispielsweise Geländer, Auffangvorrichtung oder PSA liegt eine Gefährdungsbeurteilung zugrunde.

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Fachartikelserie:

Ob auf Baustellen oder bei permanenten Arbeitsplätzen, die ASR A2.1 regelt die Sicherheit aller arbeitenden Personen, indem sie genaue Bedingungen für Sicherheitsmaßnahmen vorgibt.

Absturzsicherung nach ASR A2.1 auf einem futuristischen Gebäude

Die ASR A2.1 ist eine der wichtigsten gesetzlichen Vorschriften in Deutschland im Kontext der Absturzsicherung. Sie ist eine sogenannte „Technische Regel für Arbeitsstätten“. Ihr Inhalt befasst sich mit dem Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, sowie das Betreten von Gefahrenbereichen. Der deutsche Ausschuss für Arbeitsstätten hat sie erstellt und ist für die Aktualisierung verantwortlich. Arbeitgeber sollten die Anforderungen der ASR A2.1 erfüllen, nicht nur um rechtlich abgesichert zu sein, sondern auch ihren ArbeitnehmerInnen entsprechenden Arbeitsschutz und -sicherheit zu bieten.

 

Sichere Arbeitsplätze und Verkehrswege

Konkret behandelt die ASR A2.1 die notwendigen Maßnahmen, die zum Schutz vor Absturz oder herabfallenden Gegenständen an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen nötig sind. Das bedeutet, dass nicht nur die Stelle an der gearbeitet wird entsprechend gesichert werden muss, sondern auch der Weg zum Arbeitsplatz (= Verkehrsweg). Letzteres wird besonders relevant, wenn unterschiedliche Arbeitgeber an einer gemeinsamen Baustelle arbeiten: Laut Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift müssen sich die betroffenen Arbeitgeber diesbezüglich abstimmen bzw. ist der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan), sowie die Hinweise des Koordinators der Baustelle zu berücksichtigen.

INNO Gut zu wissen:

Verkehrswege können auch Arbeitsplätze sein. Die Sicherheitsanforderungen an den Verkehrsweg bleiben davon aber unberührt. Eine gegenseitige Gefährdung der Personen, die in dem Bereich arbeiten und ihn zum Erreichen des eigentlichen Arbeitsplatzes durchqueren, darf nicht stattfinden.

unterschiedliche Geländer zum Schutz vor Absturz nach ASR A2.1
Absturzsicherung nach ASR A2.1 auf einem futuristischen Gebäude

Absturzsicherung hat als Maßnahme Vorrang

In der Rangfolge der Maßnahmen zum Schutz vor Absturz steht die Absturzsicherung ganz klar an erster Stelle! Absturzsicherungen stellen bauliche und technische Maßnahmen dar. (Mehr zu diesem Thema lesen Sie auch beim STOP-Prinzip.) Kann keine Absturzsicherung angebracht werden, muss eine Auffangeinrichtung installiert werden. Lässt sich dies wiederum auch nicht realisieren, muss eine Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) angewendet werden. Im absoluten Einzelfall – zum Beispiel Bühnenarbeiten wo u.a. die Absturzkante deutlich erkennbar ist und die Personen entsprechend qualifiziert) kann auf die PSAgA verzichtet werden.

Faustregel: Mehr als 1 Meter Absturzhöhe braucht Absturzsicherung.

Grundlage für passende Maßnahmen in der jeweiligen Arbeitsplatzsituation ist die Gefährdungsbeurteilung. Diese wird auch in der ASR A2.1 thematisiert. Absturzhöhe, Abstand zur Absturzkante, Art und Dauer der Tätigkeit, Beschaffenheit der tiefer gelegenen Fläche, als auch der Arbeitsumgebung und äußerer Einflüsse werden tragend, wenn es um die Einschätzung der Gefährdung von ArbeitnehmerInnen geht.

Die ASR A2.1 definiert: Eine Gefährdung durch Absturz liegt grundsätzlich bei einer Absturzhöhe von mehr als 1 Meter vor. Voraussetzung ist auch, dass sich der Arbeitsplatz innerhalb 2 Meter Entfernung von der Absturzkante befindet. Dann sind entsprechende Maßnahmen zur Absturzsicherung zu treffen.

INNO WICHTIG:

Die richtige Wahl der Absturzsicherung schützt vor Verletzungen. Auch in den niedrigeren Absturzhöhen zwischen 1 und 2 Meter ist sie ausschlaggebend. Denn die mögliche Scheinsicherheit und die Verletzungsgefahr durch eine falsch dimensionierte Absturzsicherung kann ernste Folgen haben.

Beispiele für die Sicherung vor Absturz laut ASR A2.1

Einleuchtend erscheint eine Absturzsicherung am Rande eines Flachdachs beispielsweise, wo es etwa 5 Meter in die Tiefe geht. Die Absturzhöhe ist hoch genug, dass man sich unsicher genug fühlt und keine Scheinsicherheit der Fall ist. In diesem konkreten Fall ist die Absturzkante abzusichern. Die ASR A2.1 schreibt in diesem Fall eine sogenannte Umwehrung vor. Die Geländersicherung BARRIER kann als kollektive Schutzmaßnahme zur Absturzsicherung bei einer Absturzkante auf Flächdächern eingesetzt werden.

Ein weiteres Beispiel für eine Absturzsicherung bzw. in diesem konkreten Fall eine Durchsturzsicherung sind Lichtkuppeln. Diese sind nicht durchtrittssichere Bauteile und müssen – genau wie nicht durchtrittssichere Dächer – entsprechend gesichert werden. Dazu gibt es entweder fixe Absturzsicherungen, wie das Geländersystem BARRIER, oder die Lichtkuppelsicherung LIGHT, aber auch mobile Systeme, wie das EAP MOBI. Letzteres wird bei temporären Arbeiten eingesetzt und kann danach wieder entfernt werden.

 

Geländersicherung BARRIER

Das variable Geländersystem. Optimaler Kollektivschutz dank der farblich anpassbaren und universell einsetzbaren Geländersicherung BARRIER.

Das variable Geländersystem BARRIER

Beim Betreten von erhöhten Bereichen stellen Absturzkanten (wie Dachkanten etc.) einen Gefahrenbereich dar. Die Geländersicherung BARRIER löst dieses Problem, indem sie die Gefahr eliminiert.

Lichtkuppelsicherung LIGHT

Die Lichtkuppelsicherung LIGHT sichert einfach und effizient Lichtkuppeln oder Lichtbänder ganz ohne Beeinträchtigung des Lichteinfalls.

Die Sicherung für Lichtkuppeln und Lichtbänder LIGHT

Die Lichtkuppelsicherung LIGHT sorgt für eine einfache und effiziente Sicherung des Gefahrenbereichs, die von Lichtkuppeln/Lichtbändern ausgehen, ganz ohne Beeinträchtigung des Lichteinfalls der Lichtkuppel.

EAP-MOBI

Lichtkuppelsicherung EAP-MOBI

Die mobile Lichtkuppeldurchsturzsicherung EAP-MOBI von INNOTECH kann als Durchsturzsicherung, wie auch als Einzelanschlagpunkt für eine Person verwendet werden. Sie gewährleistet ideale Sicherheit speziell bei Räumungs- oder ...

Details und weiterführende Information

Das offizielle Dokument der ASR A2.1 befindet sich hier auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Es gibt dort noch weitere ASR = Technische Regeln für Arbeitsstätten, die als PDF Download zur Verfügung stehen und je nach Arbeitssituation geltend werden können.

In einem weiteren Wikibeitrag finden Sie mehr Infos zu den rechtlichen Grundlagen der Absturzsicherung.

 

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