11.10.2023 | Rechtliche Grundlagen

DGUV Regel 112-198

Die DGUV Regel 112-198 ist die deutsche Vorschrift für Schutzausrüstungen gegen Absturz. Sie umfasst vier Arten von Auffangsystemen: mit beweglicher oder fester Führung, Höhensicherungsgeräte oder Falldämpfer. Diese Vorschrift ist für Anwender von persönlicher Schutzausrüstung in Deutschland von entscheidender Bedeutung. Wenn Sie die DGUV 112-198 befolgen, können Sie die Arbeitssicherheit Ihres Teams gewährleisten.

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Fachartikelserie:

DGUV 112-198 ist nicht nur Gesetz, sondern die Gewährleistung, dass wir sicher arbeiten können. In der Praxis zählt die Sicherheit über allem.

DGUV 112-198 ist in Deutschland die Voraussetzung für PSAgA Benutzung.

Die DGUV Regel 112-198 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bietet einen umfassenden Leitfaden für den sicheren Umgang mit persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) und Systemen zum Schutz vor Absturz. Sie richtet sich an Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die in absturzgefährdeten Bereichen oder an Arbeitsplätzen mit Absturzgefahr tätig sind. Die Regel enthält

  • detaillierte Anforderungen und Richtlinien zur Auswahl, Nutzung und Wartung von PSAgA
  • Informationen zu verschiedenen Schutzsysteme (Kollektiv- und Individualschutz)
  • Details zur Rettung und Sicherung am Arbeitsplatz

 

Basis der Ausbildung aller PSAgA-Anwender in Deutschland

In der DGUV Regel 112-198 finden sich anschauliche Abbildungen, Hinweise zur Wartung und praktische Anweisungen, um den korrekten Umgang mit PSAgA (persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) und Absturzschutzausrüstungen zu vermitteln. Sie enthält auch Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und den organisatorischen Schutzmöglichkeiten. Zu den wichtigsten Aspekten und Anforderungen gehören 

  • die nötige körperliche Belastbarkeit der Mitarbeiter
  • ein gewisses technisches Verständnis bzw. eine theoretische Unterweisung
  • die praktische Unterweisung der Mitarbeiter (PSAgA Schulung)
  • die regelmäßige Wartung und Überprüfung der PSAgA
  • die Einhaltung der betrieblichen Anweisungen und der berufsgenossenschaftlichen Richtlinien

Nicht nur richtiges Anlegen, sondern auch die selbstständige Überprüfung der Schutzausrüstung ist laut der DGUV 112-198 Voraussetzung für die Anwendung von PSAgA. Darüber hinaus müssen entsprechende Fachkräfte für Arbeitssicherheit jährlich eine Sachkundigenprüfung vornehmen, um die Ausrüstung auf Schäden zu überprüfen und die Gebrauchsdauer von PSAgA abschätzen zu können.

INNO WICHTIG:

Eine entsprechende Unterweisung aller PSAgA Anwender nach DGUV 112-198 leistet einen unabdingbaren Beitrag zur Arbeitssicherheit nach geltenden Regeln in Deutschland.

Vier verschiedene Auffangsysteme nach DGUV 112-198

Die DGUV 112-198 definiert vier verschiedene Auffangsysteme, um Personen vor Abstürzen zu schützen. Jedes System bietet unterschiedliche Möglichkeiten und wird je nach Arbeitsumgebung und -anforderungen eingesetzt.

 

1. Auffangsystem mit mitlaufendem Auffanggerät einschließlich beweglicher Führung:

Dieses System ermöglicht es dem Benutzer, sich frei über das Gelände zu bewegen, während er kontinuierlich vor Abstürzen geschützt ist. Ein Praxisbeispiel könnte ein Dachdecker sein, der an verschiedenen Stellen auf einem Dach arbeitet und dabei ein mitlaufendes Auffanggerät mit beweglicher Führung mit einer Seilsicherung verwendet. 

 

2. Auffangsystem mit mitlaufendem Auffanggerät einschließlich fester Führung:

Bei diesem System ist der Anwender an einer festen Führung, wie bei einem Schienensystem, befestigt, die ihn vor dem Absturz bewahrt. Ein Beispiel dafür wäre ein Arbeiter, der sich auf einer Brücke befindet und entlang einer festen Führungslinie arbeitet. 

 

3. Auffangsystem mit Höhensicherungsgerät:

Dieses System ermöglicht es bei Benutzung, in der Höhe zu arbeiten und sich sicher zu bewegen. Ein Praxisbeispiel wäre ein Monteur, der an einer Windkraftanlage arbeitet und dabei ein Höhensicherungsgerät verwendet. 

 

4. Auffangsystem mit Falldämpfer:

Bei diesem System wird der Sturz durch einen Falldämpfer abgebremst und die kinetische Energie des Falls reduziert. Ein Beispiel wäre ein Fensterputzer, der an einem Hochhaus an der Fassade arbeitet und einen Falldämpfer verwendet. 

 

Diese verschiedenen Auffangsysteme bieten eine breite Palette von Schutzoptionen für Arbeitsplätze mit Absturzgefahr. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber die richtigen Systeme gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den betrieblichen Anforderungen auswählen und sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter entsprechend geschult sind, um die Systeme korrekt zu verwenden und sich so vor den tödlichen Risiken eines Absturzes zu schützen. 

 

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Theorie & Praxis - die PSAgA Schulung

Die DGUV Vorschrift 112-198 ist eine wichtige Vorschrift in Deutschland, die die Sicherheitsanforderungen für Arbeiten in der Höhe festlegt. Sie spielt eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung der Sicherheit der Arbeitnehmer und der Vermeidung von Unfällen und Verletzungen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Vorschrift zwar Richtlinien und Standards vorgibt, aber nicht die Notwendigkeit einer angemessenen Ausbildung in Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ersetzt.

Eine PSAgA-Schulung ist notwendig, um den Arbeitnehmern die Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die sie benötigen, um die erforderliche Sicherheitsausrüstung effektiv zu benutzen und zu warten. Sie befasst sich mit Themen wie der Auswahl der geeigneten Ausrüstung, der Überprüfung und dem korrekten Anlegen der Ausrüstung sowie dem Verständnis der mit der Arbeit in der Höhe verbundenen Einschränkungen und Risiken.

INNOTECH bietet eine PSAgA-Schulung an, die umfassend in die sichere Verwendung von PSAgA einweist und sicherstellt, dass die Arbeitnehmer gut auf die mit der Arbeit in der Höhe verbundenen Risiken vorbereitet sind. Mehr Infos finden Sie auf der PSAgA Schulung Seite.

 

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