Gerade in Österreich und der Schweiz spielt die Wasserkraft eine elementare Rolle als erneuerbare Energiequelle im Strommix insgesamt. Während beispielsweise in Deutschland rund 3,8% der gesamten Stromerzeugung des Jahres 2020 auf die Wasserkraft fielen (Quelle: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft/BDEW), lag dieser Wert im selben Jahr in Österreich und in der Schweiz bei etwa 57% (Quelle: Österreichischen Vereinigung für Kraftwerksbetrieb/ÖVK bzw. Bundesamt für Energie/BFE).
Diese beiden Länder haben aufgrund ihrer topografischen Gegebenheiten ein hohes Potenzial, die Kraft des Wassers für die Stromerzeugung zu nutzen. Wenn man das Thema Wasserkraft als ganzes betrachtet, so zählen nicht nur Staudämme zu diesem Anwendungsbereich, sondern auch kleinere Wasserkraftwerke.
Die Modernisierung und der Ausbau bereits vorhandener Kraftwerke führt zu bisher nicht oder in einem anderen Ausmaß vorhandener Herausforderungen. In diesem Zusammenhang ändert sich auch die Anforderung an eine Absturzsicherung. Beispielsweise muss auch bei der Errichtung von Fischtreppen/Fischleitern, die gesetzlich vorgeschrieben wurden, für die nötige Sicherheit der dort befindlichen Personen gesorgt werden. Wie Wasserkraft und Absturzsicherung zusammenspielen, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag.
Wasserkraftwerk und Absturzsicherung
An Staudämmen und Turbinen sind laufende bzw. regelmäßige Wartungs- und Servicearbeiten nötig. Der Ausbau dieser und auch die Errichtung von Fischtreppen bergen in puncto Sicherheit der Mitarbeiter einige Gefahren. Umso wichtiger ist der Einsatz von professionellen und zertifizierten Absturzsicherungen in genannten Bereichen, die heutzutage auch rechtlich vorgeschrieben sind.
Das war nicht immer so, denn früher war das Thema Sicherheit respektive Absturzsicherungen für Wasserkraftwerke bei Weitem nicht so präsent, wie das aktuell der Fall ist. Doch das Gefahrenpotenzial ist enorm.
Nicht nur das Risiko von Staumauern oder hohen Innenräumen abzustürzen, sondern auch die immer gegebene Feuchtigkeit an diesen Orten, die zu einer erhöhten Rutschgefahr führt; und das in der Nähe von fließenden Gewässern mit teilweise sehr starker Strömung. Es ist also absolut zu begrüßen, dass sich die Sicherheitsstandards im Laufe der Zeit drastisch weiterentwickelt haben. Denn ein Sturz kann schwerwiegende Verletzungen oder sogar den Tod des Verunfallten zur Folge haben.
Rettung und Bergung
Auch wenn rechtlich grundsätzlich Prävention bzw. unfallvorbeugende Maßnahmen zu realisieren sind, kann ein Notfall nicht ganz ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund haben die Betreiber von Wasserkraftwerken auch dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Mittel und Einrichtungen vor Ort sind, um etwaig verunglückte Servicetechniker so rasch wie möglich erstversorgen und bergen zu können.
Egal, ob im Innen- oder Außenbereich, eine Bergung bzw. Rettung von Verletzten ist im Fall eines Wasserkraftwerks immer mit großen Risiken verbunden. Auch hierfür sind professionelle Sicherungslösungen und persönliche Schutzausrüstungen gegen Abstürze zur Verfügung zu stellen. Und oft liegen diese Kraftwerke auch nicht in der Nähe von Ballungszentren mit ausgezeichneter Sicherheitsinfrastruktur. Auch die Wege zum nächsten Krankenhaus sind meist lange.
Die gesetzlichen Regelungen
Hinsichtlich des Gefahrenpotenzials von Arbeiten an und in Wasserkraftwerken existieren in Deutschland, Österreich und der Schweiz gesetzlich geregelte Mindeststandards, die von Betreibern von Wasserkraftanlagen auf jeden Fall einzuhalten sind.
Die relevanten Behörden und Institutionen sind:
Deutschland
- Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) stellt die Basis für den Arbeitsschutz in Deutschland dar.
- Im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind die Aufgaben und Pflichten der Arbeitssicherheitsexperten in den jeweiligen Unternehmen geregelt.
- Von der Deutschen Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) wurden die allgemeinen „Grundsätze der Prävention“ festlegt, die zum Schutz der Beschäftigten zu ergreifen sind.
Österreich
- Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) bildet in Österreich die Grundlage für den Arbeitsschutz.
- In der Arbeitstättenverordnung (AStV) ist die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer an Arbeitsstätten festgelegt.
- Die Österreichische Unfallversicherung (AUVA) ist wiederum für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung zuständig. Darin finden sich Richtlinien und Informationen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Umsetzung der Absturzsicherheit unterstützen sollen.
Schweiz
- Im Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) ist die verpflichtende Unfallversicherung in der Schweiz inklusive Absturzsicherungen geregelt.
- In der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) sind spezifische Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer vor Unfällen und Berufskrankheiten festgeschrieben.
- Die Unfallversicherungsanstalt in der Schweiz heißt Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva). Sie ist für den Arbeitsschutz und die Unfallprävention zuständig.
Exkurs: Rechtliche Bestimmungen für Fischtreppen
In Österreich, Deutschland und der Schweiz ist die Errichtung von Fischwanderhilfen wie etwa Fischtreppen im jeweiligen Wasserrechtsgesetz sowie im Naturschutzgesetz geregelt bzw. vorgeschrieben, um die Fischpassierbarkeit von Wasserkraftwerken zu gewährleisten. Die rechtlichen Grundlagen finden sich im jeweiligen Wasserhaushaltsgesetz.
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus stellt einen nützlichen Leitfaden zum Bau von Fischaufstiegshilfen 2021 zur Verfügung. Darin ist auch eine Checkliste zur Planung und Dimensionierung sowie zahlreiche weitere Infos enthalten. In Deutschland hat die Bundesanstalt für Gewässerkunde eine praktische und informative Arbeitshilfe Fischaufstiegsanlagen an Bundeswasserstraßen verfasst, die ebenfalls kostenlos heruntergeladen werden kann. Schweizer Betreiber von Wasserkraftwerken können auf der Seite des Bundesamts für Umwelt(BAFU) sehr wertvolle Informationen zu diesem Thema einholen.
Aufteilung der Verantwortung
Bei allen genannten rechtlichen Bestimmungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz handelt es sich um allgemeine Richtlinien, die je nach Art des Wasserkraftwerks und den damit verbundenen Gefahrenquellen entsprechend anzupassen respektive anzuwenden sind. Die Betreiber von Wasserkraftwerken sind für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter verantwortlich und müssen daher die optimal passende Sicherungslösung an und in ihrem Betrieb installieren.
Dabei ist es auf jeden Fall empfehlenswert, Sicherheitsexperten zu konsultieren bzw. sich mit den jeweils zuständigen Behörden und Unfallversicherungsanstalten in Verbindung zu setzen. Darüber hinaus sollten sie ihre Mitarbeiter laufend schulen und sensibilisieren, um das Bewusstsein bzw. Anwendung von Absturzsicherung zu stärken bzw. zu verbessern. Denn auch die Servicemitarbeiter bzw. Reinigungs- und Wartungskräfte tragen selbst einen Teil der Verantwortung, wenn sie sich in die jeweiligen Gefahrenzonen begeben.
Sie haben einerseits sämtliche Sicherheitsvorschriften einzuhalten und andererseits müssen sie auch die installierten und vorgeschriebenen Absturzsicherungen inklusive PSAgA und Helme sowie im Fall von Wasserkraftwerken mitunter auch Schwimmwesten nutzen, um sich selbst bestmöglich zu schützen. Darüber hinaus hat eine Schulung für den ordnungsgemäßen Umgang mit der PSA zu erfolgen.
Fazit
In Österreich und der Schweiz spielt die Wasserkraft eine zentrale Rolle. In puncto Sicherheit stellt der Arbeitsplatz Wasserkraftwerk die Betreiber und alle Beteiligten immer wieder vor große Herausforderungen. Nicht nur die Höhe, sondern auch die starke Strömung sowie die dadurch immerwährende Feuchtigkeit an diesen Orten stellen permanente Gefahrenpotenziale dar. Daher sind auch für Wasserkraftwerke professionelle und zertifizierte Absturzsicherungen gesetzlich vorgeschrieben. Diese müssen wiederum regelmäßig gewartet und gegebenenfalls ausgetauscht werden, um die Sicherheit der betroffenen Arbeitskräfte zu 100% zu gewähren.
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